Neuste Artikel

Weg vom Dampf – Hin zum Tabak! Nur das Geld zählt

Regulierung der E-Zigarette – Es geht wie immer nur um´s Geld

Aus welchen Gründen greift ein Raucher zur E-Zigarette? Wir gehen davon aus, dass er sich in 99,9 Prozent das Rauchen abgewöhnen oder zumindest auf die sehr schädlichen Inhaltsstoffe im Tabak verzichten will. Diese entstehen nämlich in starker Konzentration, wenn eine Tabakzigarette verbrannt wird.

Hinzu kommt, dass eine E-Zigarette sehr viel billiger ist, als herkömmliche Tabakzigaretten. Eine E-Zigarette kostet in der einmaligen Anschaffung zwischen 20 und 50 Euro. Hinzu kommt noch das Liquid, dessen Verbrauch stark von den eigenen Dampfgewohnheiten abhängt. Tabakgeschäfte und Regierung fürchten um hohe Einnahmen aus Steuern, durch die ständig wachsende Verbreitung der E-Zigarette. In Österreich soll sie E-Zigarette ab 01.Januar 2015 unter dem Tabakmonopol stehen. Dies fordert zumindest die rot-schwarze Regierung im Land. Die neue Regulierung soll für alle nikotinfreien und nikotinhaltigen Liquids, sowie sämtliches Zubehör gelten.

Ganz offenbar geht es hier nicht um die Gesundheit der Nutzer, sondern um den Verlust von Steuereinnahmen. Ansonsten wäre so eine Regulierung wohl nicht im Sinne einer Regierung, die für die Gesundheit der Verbraucher mitverantwortlich ist. Christopg Matznetter, SPÖ Wirtschaftssprecher und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Österreich äußerte sich wie folgt:

„Die  Änderungen  im Tabakmonopolgesetz erlauben Trafikanten,  elektronische Zigaretten samt  Zubehör  zu  verkaufen.   Nicht  nur  aus  Gründen  der  Gesundheitspolitik  und des Jugendschutzes  sehen  wir die Neuregelungen für die Gruppe der Trafikanten sehr positiv. Indem  wir  das  Monopol  zum  Verkauf  der E-Zigaretten bei ihnen ansiedeln,  stützen wir auch ihre wirtschaftliche Existenz, die ohnehin gefährdet ist“.

Eine ähnliche Meinung hat der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich Günter Ernst:

„Der  Beschluss  der  Regierung, dass E-Zigaretten  künftig  nur  mehr  in Trafiken erhältlich sind,  ist wichtig für die Lebensgrundlage der Trafiken.   Zugleich ist diese Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes.“

Wir können nicht ganz nachvollziehen, was der Vertrieb der E-Zigaretten über Trafiken (Tabakläden) mit dem Jugendschutzgesetz zu tun hat. Jugendliche greifen nämlich nicht zu dieser einfachen Entwöhnungshilfe für die Raucher von Tabakprodukten. Cool wirkt man nämlich nur, wenn man ganz im Sinne des Marlboro Cowboys an einer echten Zigarette zieht und nicht an der elektrischen Version. Diese Botschaft wurde jahrelang über das Tabakmonopol verbreitet, welches sich jetzt gegen den freien Verkauf der E-Zigarette stellt.

 Betrachtet man den Beschluss mit Abstand, fällt dem offenen Geist auf, dass man nun die Raucher, die sich mit der E-Zigarette den gefährlichen Tabakrauch abgewöhnen wollen, in die Läden lockt, wo genau diese Produkte verkauft werden. Alkoholiker müssen ja auch nicht in einen Getränkemarkt gehen, um sich ein Ersatzprodukt zu kaufen, um trocken zu bleiben.

 Ein wenig könnte man vermuten, dass man darauf spekuliert, die Raucher durch den Zwang wieder an die Tabakwaren heranzuführen, da man hier deutlich größere Profite einstecken kann. Eine Entwicklung, die nichts mit Gesundheitsförderung, sondern ausschließlich mit Geld zu tun hat.

eZigaretten Verband klagt gegen NRW auf 90 Millionen Schadensersatz

eZigarettenhandel Verband klagt gegen NRW

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor kurzem entschieden, dass es sich bei E-Zigaretten ausdrücklich nicht um Arzneimittel handelt und diese daher nicht ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen.

Trotzdem sind bei zahlreichen Händlern Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent entstanden, da das Gesundheitsministerium wiederholt vor der Nutzung der E-Zigarette gewarnt hatte und dies ohne jegliche Studien durchgeführt zu haben.

Nach dem Urteil des Gerichts in Leipzig werden nun sehr hohe Schadensersatzforderungen auf das Land NRW zukommen. Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels gab bekannt, dass man derzeit eine Klage über 90 Millionen Euro vorbereite, die die Umsatzeinbußen wieder ausgleichen soll. Man überlegt, ob man als Verband klagen wird, oder ob die einzelnen Händler vor Gericht ziehen.

Ein weiterer Grund dieser Klage ist, dass durch die Veröffentlichungen der Ministerin Barbara Steffens von den Grünen sogar einige Händler aufgefordert wurden, den Verkauf der E-Zigaretten, sowie aller dazugehörigen Produkte einzustellen. Dies war natürlich eine ganz eindeutige Einschränkung auf freie Berufsausübung, was jedem Menschen in Deutschland zusteht.

E-Zigarette darf nicht durch Regulierungen eingeschränkt werden

E-Zigarette erfährt massiven Widerstand

Hätte die E-Zigarette in den 70er Jahren bereits einen so großen Zuspruch erhalten, wie es heute der Fall ist, wären Michael Russell und Murray Jarvik, die Pioniere auf dem Gebiet der Raucherentwöhnung wahrscheinlich begeistert gewesen. Mit dieser Erfindung liegt nicht nur ein Gerät vor, welches ein zeitweiliges Mittel zur Entwöhnung von Tabakprodukten darstellt, sondern auch eine möglicherweise langfristig einsetzbare Alternativ zu Tabak allgemein. Damit könnte dem tödlichen Tabakkonsum endgültig ein Ende gesetzt werden.

Menschen rauchen zwar wegen des Nikotins, sterben aber an den Folgen des Rauchs. Studien haben ergeben, dass die Mehrheit der rauchbedingten Krankheiten auf den Teergehalt, sowie die toxische Wirkung verschiedener Gase zurückzuführen ist. Obwohl diese Folgen weltweit bekannt sind, bleibt das Rauchen sehr beliebt.

Die weltweit niedrigste Zahl der Fälle von Lungenkrebs ist in Schweden zu finden. Dort ist das rauchfreie Produkt Snus sehr beliebt und beinhaltet nur einen sehr geringen Anteil an Nitrosaminen, die bekanntlich krebserregend sind. E-Zigaretten sollten daher mit steuerlichen Vorteilen und der Unterstützung der Gesundheitsbehörden, sowie Anti-Raucher-Bewegungen schneller verbreitet und als bessere Alternative präsentiert werden.

Doch leider ist dies nicht der Fall. Anti-Rauch Kampagnen zielten mehr als 30 Jahre lang nur das Nikotin ab, haben den Tabak dabei aber völlig außer Acht gelassen. Dies ist der Grund, warum selbst Raucher oftmals keinen Grund darin sehen, zur gesünderen Alternative zu wechseln.

Was sagen die Anwender der E-Zigarette?

In den meisten Fällen kamen die zahlreichen Anwender bei Umfragen zu der gleichen Antwort. Sie gaben an, dass die E-Zigarette eine weitaus geringere süchtigmachende Wirkung erzielt. Das Ausbleiben der Monoaminoxidasehemmer, die im Tabak enthalten sind und antidepressiv wirken, können ein Grund dafür sein.

Tatsächlich handelt es sich bei Nikotin nur um eine Droge, die in den erhältlichen Dosierungen wie Kaffee bzw. Koffein zu behandeln ist. Zusätzlich könnten die E-Dampfer bei jedem Zug regulieren, wie viel Nikotin sie aufnehmen möchten. Eine Überdosis kann somit nicht entstehen. Studien haben ergeben, dass die tödliche Nikotin Dosis sehr viel höher als die bisher angenommenen 30 bis 60 Milligramm liegt. Diese ist eher bei 500 bis 1000 Milligramm angesiedelt. Diese Menge kann jedoch nur schwer aufgenommen werden, da die ersten Anzeichen einer Nikotinvergiftung sich in Erbrechen äußern. 70 Prozent des Nikotins werden über die Leber metabolisiert und ausgeschieden.

Die E-Zigarette birgt deutlich weniger Gesundheitsrisiken

Da die Gesundheitsrisiken so gering ausfallen, gibt es eigentlich nur eine Hürde, die die E-Zigaretten noch nehmen müssen. Die Akzeptanz der Raucher. Hier scheint sich jedoch einiges zu tun, denn die Zahl der Dampfer hat sich in den letzten Jahren exponentiell entwickelt.

Es geht also darum, den Rauchern klarzumachen, dass es sich bei E-Zigarette sehr wohl um ein sicheres Produkt handelt und dass man mit ihrer Hilfe Nikotin aufnehmen kann, auf den Tabak dabei jedoch verzichtet.

Wenn die Gesundheitsbehörden jedoch weiter den Ansatz verfolgen, über Angst und Panikmache eine weitere Verbreitung der E-Zigarette einzudämmen, wird dies zu einem sehr schwierigen Unterfangen. Immer mehr Bestimmungen und Regulierungen sorgen dafür, dass es täglich neue Stolpersteine für die Hersteller und Verkäufer der E-Zigarette gibt. Selbst der Widerstand der WHO ist keineswegs durch Studien und wissenschaftliche Beweise belegt, so dass man sich als Raucher möglichst selbstständig ein eigenes Bild des E-Zigaretten Konsums machen sollte.

Der Pionier Russel hat einst gesagt, dass Menschen zwar nicht ohne Nikotin auskommen, aber ganz bestimmt ohne Tabak und damit hatte er Recht. Dies macht E-Zigaretten zur idealen Lösung. Jetzt müssen nur noch die Gesundheitsbehörden die Augen aufmachen und das erkennen.

E-Zigarette soll durch Komitee reguliert werden

AFNOR beantragt Normung von E-Zigaretten

AFNOR, das aus Frankreich stammende Normungsinstitut, hat beim CEN, dem Euröpäischen Komitee für Normungen beantragt, dass ein Ausschuss für die Technischen Voraussetzungen der E-Zigarette, sowie die Herstellung von Liquid gegründet wird. Es geht hierbei darum, bestimmte Sicherheitsstandards für Produkte aus diesem Segment zu generieren. Dies geschah mit der Begründung, dass der eigentliche Nutzen der „Dampfmaschinen“ noch nicht ausreichend belegt ist und die Gefahren für den Konsumenten noch weitestgehend unbekannt sind.

Austrian Standard, ein österreichisches Normungsinstitut gab bekannt, dass derzeit eine Umfrage läuft, die noch bis zum 20. Januar 2015 durchgeführt wird. Hierbei geht es darum zu erfragen, ob die Europäischen Normen entwickelt werden sollen. In Österreich hat man vor, E-Zigaretten, E-Shishas und das Liquid nur noch in Tabakläden zu verkaufen. Diese Regelung soll ab 1.April 2015 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf, welcher die Aufnahme der E-Produkte in das Tabakmonopolgesetz regeln würde, liegt dem Nationalrat bereits vor.

Die Befürworter dieser Regelung beziehen sich auf die vielseitigen Horrormeldungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg, wo man immer noch öffentlich erklärt, dass der Konsum von E-Zigaretten medizinisch nicht unbedenklich sei und die Folgen des Konsums erst ausreichend erforscht werden müssten. Zwar gebe man zu, dass der fehlende Tabakrauch ein nicht bestreitbarer Vorteil ist, dennoch müssen die Folgen des Aerosols erst geklärt werden, wozu bestimmte Regulierungen notwendig sind.

Eine Regulierung stellt sich schleichend ein

Bereits im Mai 2014 sind die ersten Regulierungen in Kraft getreten. Unter der Nummer 2014/40/EU wird bestimmt, wie eine E-Zigarette aufgemacht sein muss und wie der Verkauf von Tabakerzeugnissen, sowie den Verwandten erfolgen muss. Der Wiener Arzt Ernest Gromann will zusätzlich noch geklärt haben, ob die E-Zigarette ein Arzneimittel, ein Medizinprodukt, ein Verbraucherprodukt oder ein Tabakprodukt ist. Je nach Ausfall der Antwort, müsse der Umgang entsprechend angepasst werden. Der Endverbraucher müsse auf jeden Fall wissen, was genau in den Liquids enthalten ist, was durch regelmäßige Kontrollen seitens der Regierung überwacht werden sollte.

Das Gremium mit dem vielsagenden Namen: CEN-TC „Electronic Cigarettes and E-Liquids“ soll also Standards entwickeln, die dann von den Herstellern für E-Zigaretten und Liquids eingehalten werden müssen. Ein Antrag für dieses Gremium liegt derzeit vor und wird überprüft. Immerhin ginge es um ca. 10 Millionen Konsumenten in Europa, deren Sicherheit gewährleistet sein muss.

E-Zigaretten aus China können Computerviren enthalten

Mit der E-Zigarette werden Viren verbreitet

Man glaub es kaum. Waren die chinesischen Hersteller von Computerviren doch immer darauf bedacht, möglichst nur die Vorteile der E-Zigarette zu präsentieren, breitet sich nun die Nachricht im Internet aus, dass die elektronischen Zigaretten Computerviren über den USB Anschluss auf den heimischen Rechner transportieren.

Um den Dampf zu generieren, müssen E-Zigaretten einen geladenen Akku besitzen. Um diese aufzuladen, liefern die Hersteller ein USB Kabel mit, mit dessen Hilfe man die E-Zigarette bequem am Laptop mit Strom versorgen kann. Der Computer kann nun über das Ladegerät mit einem Virus verseucht werden.

Das interessante an diesem Sachverhalt ist, dass kein Anti-Virus-Scanner oder Schadsoftwareprogramm in der Lage war, den Virus zu erkennen. So wurde ein Computer aus dem Vorstandsbereich eines Unternehmens mehrere Male hintereinander verseucht.

IT Experten kamen hinter das Geheimnis

Obwohl die IT Experten fachlich in der Lage sind, Viren aufzudecken, standen sie zunächst vor einem Rätsel. Dann überprüften sie, ob das Vorstandsmitglied bestimmte Gewohnheiten hat, denen es nachgeht. Als herauskam, dass es gerne E-Zigaretten dampft, stellten mit PC Fachleute des Unternehmens fest, dass über das Ladegerät der E-Zigarette eine Sicherheitslücke entstanden war.

Genau in dem Moment, wenn das Ladegerät an den PC angeschlossen wird, verbindet sich die Software mit einem fremden Server, lädt den Virus herunter und verseucht so den ganzen Computer.

Um dem vorzubeugen, sollte man Daten Pins grundsätzlich bei jedem USB Anschluss deaktivieren. Für die Akku Aufladung der E-Zigarette empfiehlt es sich, grundsätzlich immer ein Kabel, oder besser gleich ein Netzteil für die Steckdose zu verwenden, damit es nicht zu ungewolltem Datenklau kommt.

Alternativ kann man auch ein USB Gerät verwenden, welches sich zwischen den USB Anschluss und das Gerät schaltet. Dieses verhindert ebenfalls die ungewollten Daten-Pins.

THC Liquid in der E-Zigarette – Probleme entstehen

Kiffen mit der E-Zigarette? THC in Liquids

Um die E-Zigarette zum Konsum von THC zu nutzen, kursieren im Internet zahlreiche Tipps und Anwendungsbeispiele. Diese Methoden sind allesamt nicht neu. So wird auf einschlägigen Portalen erklärt, wie man Pflanzenkomponenten dazu nutzt, um entsprechende Liquids herzustellen. Kleinere Hersteller haben hier eine Marktlücke erkannt und spezielle Cartridges entwickelt, die sich mit unterschiedlichen Aggregatszuständen des THC befüllen lassen. Am weitesten verbreitet ist das sogenannte Haschisch-Öl, welches im englischsprachigen Raum auch HBO genannt wird.

Aus dem Harz der weiblichen Cannabisblüte hergestellt, sollte die zähflüssige Substanz nicht mit dem in jedem Reformhaus erhältlichen Hanföl verwechselt werden. Dieses enthält keinerlei THC. Das Öl kann bis zu 70% des Wirkstoffs enthalten und ist damit das wirksamste THC Produkt und gleichsam auch das gefährlichste. Bei herkömmlichem Konsum über die Blüten, beträgt der Wirkstoffgehalt lediglich zwischen 5 und 40 Prozent. Dementsprechend unterliegt das Öl nicht nur in Deutschland dem BTMG, sondern auch in den Niederlanden, wo der Konsum von THC Produkten ansonsten erlaubt ist.

Da der Konsum nicht ohne weiteres möglich ist, lag der Anteil des Haschisch Öls am Konsum gemessen in einem verschwindend geringen Prozentsatz. Die von Natur aus experimentierfreudigen Dampfer haben das Öl natürlich nicht ignoriert. Dieses lässt sich allerdings erst bei deutlich höheren Temperaturen in Dampf verwandeln, als es bei einem herkömmlichen Liquid der Fall ist. Eine Verdünnung mit Liquid lässt die Wirkung des Öls stark abschwächen. Zusätzlich eignen sich die Kunststofftanks nicht für hohen Temperaturen.

Verkauf in speziellen Cartridges

Die Händler haben sich also etwas Neues einfallen lassen. Verkauft werden spezielle Cartridges, die bereits befüllt sind. Der Behälter muss demnach also nur vom Anwender in die E-Zigarette eingesetzt werden. Dies reicht für 50 bis 60 Nutzungen. Der dabei entstehende Dampf hat nahezu keinen Geruch. Der Gesetzgeber, als auch die gesetzestreuen Dampfer sind darüber wenig erfreut, regt dieser Sachverhalt doch die Diskussionen über eine strengere Regulierung der E-Zigarette wieder an und gießt Öl ins Feuer. Leider wird kaum darüber berichtet, da man den Nachahmer-Effekt möglichst gering halten möchte.

Haschisch auf dem Schulhof

Auch die Leitungen von Schulen, sowie die Behörden in den Schulämtern sehen dieser Entwicklung sehr skeptisch entgegen. Jugendliche hätten mit den Cartridges die Gelegenheit, auf dem Schulhof Haschisch zu konsumieren, ohne dass es jemand bemerken könnte. Zusätzlich werden die Haschisch Öle häufig unter Zugabe von chemischen Elementen hergestellt, die die E-Zigarette dann in modifizierter Form zu einem explosiven Gegenstand machen könnten, was wiederrum eine Lawine an Negativ-Presse auslösen würde, von den gesundheitlichen Schäden mal ganz abgesehen. Der Konsument weiß definitiv nicht, was er dampft und welche Inhaltsstoffe enthalten sind.

Cannabis für die Schmerztherapie soll demnächst aus genmanipulierter Hefe gewonnen werden können, damit Dampfer, die das THC vom Arzt verschrieben bekommen ohne Gefahr konsumieren können. Einerseits weiß man dann genau, aus welchen Ressourcen das THC gewonnen wurde und andererseits verhindert man illegalen Handel und zusätzlichen Gefahren für den Konsumenten.

E-Zigaretten helfen bei der Tabakentwöhnung – Studie beweist die Wirkung

Tabakentwöhnung durch E-Zigarette mit Studie bewiesen

Das Problem, welches die Befürworter der E-Zigarette und die Dampf-Aktivisten haben ist, dass Sie sämtliche Vorteile des elektrischen Genusses zwar erklären, aber nicht beweisen können. Dies ist immer wieder der Grund, warum Skeptiker und Nörgler sich in der Öffentlichkeit als Beschützer und Retter präsentieren können. Eine Langzeitstudie, die im Oxford Journal veröffentlich wurde, hat nun bewiesen, dass es eine strengere Regulierung der E-Zigarette im Bezug auf die Gesundheit der Konsumenten verheerende Auswirkungen hätte.

Erwachsene und die Tabakentwöhnung

Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurde bei der Studie beobachtet, wie sich die Motivation zum Tabakentzug bei der Benutzung der E-Zigarette verhält. Hierzu ließ man erwachsene Raucher die E-Zigarette in den USA testen und hielt die Ergebnisse fest. Durchgeführt wurde die Studie in Indianapolis und Dallas.

Nach dem Ende der Studie führte man Interviews mit 695 Teilnehmern. Im Gespräch stellte man Fragen bezüglich des aktuellen Tabakkonsums und des Dampfens. Für die bessere Übersicht teilte man die Probanden in drei Gruppen:

Intensive Nutzer: tägliche Nutzung der E-Zigarette für mehr als einen Monat

Mittlere Nutzer: regelmäßige, aber nicht tägliche Nutzung der E-Zigarette für mehr als einen Monat.

Leichte Nutzer: Nutzung der E-Zigarette höchstens ein oder zwei Mal zum Testen.

Erfolg einer kompletten Tabakentwöhnung

Die Studie hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit der Tabakentwöhnung sechsmal höher ausfiel, wenn die E-Zigarette regelmäßig genutzt wurde, als bei Nicht-Dampfern oder mittleren Nutzern. Menschen, die die E-Zigarette nur zum Genuss zwischendurch nutzten, zeigten gar keine Anzeichen einer Tabakentwöhnung und neigten eher zum dualen Konsum. Hiermit kann man zu dem Schluss kommen, dass ein regelmäßiger Konsum der E-Zigarette innerhalb eines Monats zu einer kompletten Tabakentwöhnung führen kann.

Weiterhin lieferte die Studie interessante Ergebnisse, warum die Testpersonen nicht zu Dampfern geworden sind. Die intensiv-Dampfer gaben an, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gerne zur E-Zigarette gewechselt haben. Die mittleren bis leichten Dampfer wollten lediglich einen Weg finden, auch in der Öffentlichkeit Nikotin zu konsumieren, ohne die Umgebung dabei mit Rauch zu belasten.

Rauchentwöhnung durch die E-Zigarette sehr wahrscheinlich

Alle bisherigen Studien haben nicht aufgeführt, woher die Motivation kam, das Rauchen komplett gegen das Dampfen einzutauschen. So führten diese immer wieder zur Falschmeinung, dass man das Rauchen nicht durch die E-Zigarette aufgeben kann. Selbstverständlich funktioniert dies auch nicht automatisch, wählt man dieses Mittel allerdings bewusst, um vom Tabakrauch loszukommen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es auch funktioniert.

Viele Raucher haben angegeben, dass die Auswahl der Geschmacksrichtungen beim Liquid der Grund war, warum sie nicht zum Dampfen gekommen sind. Leider erfährt man nicht, wo die Raucher nach Liquids gesucht haben und welche Produkte sie testen konnten. Es geht hier nicht um den Hit, sondern um den Geschmack. Allein diese Aussage trifft genau ins Schwarze, will die Regierung doch die Vielfalt der Geschmäcker bei Liquids stark einschränken, so dass eventuell nur noch Tabakliquids verfügbar wären. Auch dies könnte die Verbreitung der E-Zigarette stark einschränken und würde einige Raucher davon abhalten, zum Dampfen überzugehen.

Weiterhin sind die Raucher bei der Recherche im Internet auf zahlreiche Äußerungen seitens der Regierungen gestoßen, dass eine gewisse Hemmschwelle entstanden ist, die E-Zigarette zu testen. Die Anti Nikton Liga, welche es in jedem Land gibt, steht bekanntlich nicht hinter den Vorteilen der E-Zigarette. Zusätzlich bremst die WHO sämtliche Versuche der Aufklärung systematisch mit Horrormeldungen ohne Hand und Fuß aus. Unabhängige Foren sind daher sehr wichtig, damit sich Raucher ein Bild über den Dampf machen können, ohne vorher durch falsche Pressemitteilungen beeinflusst zu werden.

Wir brauchen mehr solcher Studien, um das Bild der E-Zigarette und der vielen Vorteile, die sie gegenüber dem Tabakrauchen hat, in der Öffentlichkeit entsprechend zu präsentieren.

Liquids sind kein Arzneimittel – Bundverwaltungsgericht hat entschieden

Gerichtsurteil: E-Zigaretten sind kein Medizinprodukt

Nach insgesamt 3 Revisionsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, dass mittels elektronisch geregelter Zigaretten (genannt E-Zigaretten) verdampfte Liquids (nikotinhaltige Flüssigkeiten), kein Arzneimittel sind und daher die E-Zigarette, sowie das Zubehör nicht zu den Medizinprodukten zählen kann.

Dieses Urteil beruht auf der Klage einer Ladenbetreiberin aus Wuppertal. Seit Dezember 2011 kämpft sie für diese Entscheidung und wurde nun durch die Richter in Leipzig bestätigt. Bereits im Februar 2012 erhielt Sie ein Verbot für den Vertrieb nikotinhaltiger Flüssigkeiten, mit der Begründung, dass es sich hierbei um ein Medizinprodukt handele und dass diese ohne die entsprechende Genehmigung nicht verkehrsfähig seien. Zunächst wurde die Klage abgewiesen, doch nach Berufung durch die Klägerin wurde das Urteil geändert und der angefochtene Bescheid zurückgenommen. Liquids sind keine Arzneimittel.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass es sich bei Liquids um keine medizinischen Produkte handelt. Sie erfüllen nicht die Voraussetzung eines Präsentationsarzneimittels. Liquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung diverser Krankheiten verwendet und beworben. Auch die Verpackung und die Darreichungsform sorgen nicht für den Anschein, dass es sich hierbei um ein Medikament handelt. Ebenso sind Liquids keine Funktionsarzneimittel. Eine Entscheidung, ob ein Produkt ein Arzneimittel sei oder nicht, müsse jedoch immer von Fall zu Fall neu entschieden werden. Aus diesem Grund kam das Oberverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass den verkauften Liquids keine Arzneimitteleigenschaft zugeschrieben werden kann.

Eine therapeutische Eignung kann ebenso nicht festgestellt werden. Dass man mit der E-Zigarette dauerhaft das Rauchen einstellen kann, ist nicht nachgewiesen. Aus diesem Grund gibt es von Seiten der Verbraucher auch keine Annahme, dass es sich bei Liquids um ein Produkt mit medizinischer Wirkung handelt, sondern eher um ein Genussmittel.

Die Klägerin leitete jedoch ein weiteres Verfahren ein. Hierbei wehrte sie sich gegen eine Pressemittelung des NRW Gesundheitsministeriums. Darin wurde bekanntgegeben, dass Liquids nur dann in Umlaufe gebracht werden dürfen, wenn sie eine arzneimittelrechtliche Zulassung besäßen. Ebenso müssten diese als Medizinprodukt gekennzeichnet werden. Die Klage wurde zunächst abgewiesen, erhielt nun, nachdem das erste Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, jedoch die Zustimmung der Richter. Weitere Äußerungen in dieser Richtung werden dem Land NRW ab sofort untersagt.

Da die Äußerungen des Landes NRW die Klägerin in ihrem Recht auf freie Berufsausübung einschränkt, erhielt sie Recht. Die öffentlichen Pressemitteilungen sorgen dafür, dass die Marktposition der Ladenbesitzerin deutlich geschwächt wird und es sich ähnlich wie bei einer Verkaufsbeschränkung verhält. Die Voraussetzungen für ein teilweise erlaubtes öffentliches Handeln, waren seitens der NRW Gesundheitsbehörden nicht gegeben, weshalb das Gericht dem Antrag der Klägerin zustimmte.

In seltenen Fällen darf die Behörde öffentlich vor bestimmten Arzneimitteln ohne Erlaubnis warnen, damit die Verbraucher vor Schäden geschützt werden können, was auch sinnvoll ist. Im Fall der E-Zigarette und den dazugehörigen Liquids jedoch, war die gesamte Pressemeldung veröffentlich worden, ohne die darin befindlichen Angaben mit Fakten belegen zu können.

Macht Nikotin abhängig oder der Tabak?

Was macht abhängig? Der Tabak oder das Nikotin?

Entsteht durch den Konsum von reinem Nikotin eine Abhängigkeit?

Über viele Jahre hinweg wurde Nikotin als süchtig machende Substanz angesehen. Obwohl es sich hierbei um eine evidente Annahme handelte, weichen nun immer mehr Experten von dieser Meinung ab, da diese Aussage scheinbar in dieser Gestalt nicht mehr als Akzeptabel gilt. Studien, die auch mit E-Zigaretten Konsumenten durchgeführt wurden, belegen diesen Sachverhalt.

Den Probanden wurde reines Nikotin zugeführt, welches nur ein bedingtes Verlangen nach einer weiteren Dosis verursachte. Ein Missbrauch von Nikotin abseits der Tabakzigaretten und E-Zigaretten bleibt also unbelegt und bestätigt die These, dass Nikotin in der Reinform nicht abhängig macht. Die Mehrzahl der Raucher zieht dem Nikotinpflaster, welches eine sehr hohe Dosis Nikotin für den Körper bereitstellt, den Gebrauch der E-Zigarette oder die Verwendung von Nikotinreduzierten Zigaretten vor.

Pures und reines Nikotin also nicht süchtig machend erklärt

Damit es zu einer Sucht kommen kann, müssen zahlreiche Faktoren bei einem Menschen übereinstimmen bzw. sich gegenseitig verstärken. Dazu zählen kulturelle Umstände, psychosoziale Faktoren und Aspekte, die das Lebensumfeld des Konsumenten betreffen.

Mit einem reinen Nikotinpflaster lässt sich keine Sucht hervorrufen, durch den Konsum von Tabakzigaretten allerdings schon. Grund dafür kann die Art der Verwendung sein, die bei der Zigarette zum Tragen kommt. Die Zigarettenpause, die Kippe nach dem Essen oder die Zigarette danach sind rituelle Faktoren, die eine Sucht befürworten. Der Gewöhnungseffekt und der damit verbundene Gefühlsfaktor tritt allerdings auch dann ein, wenn die konsumierte Zigarette gar kein Nikotin enthält. Nikotin allein ist auch nicht für die berauschende Wirkung und das damit verbundene Glücksgefühl verantwortlich. Das ausgeschüttete Dopamin im Belohnungszentrum sorgt für den erneuten Griff zur Zigarette.

Ist der Tabak suchtfördernd?

Acetyldehyd ist der wahrscheinlichste Kandidat für das Suchtpotenzial, welches im Tabak steckt. Bei Tests an Ratten konnte man nachweisen, dass diese sehr viel stärker nach Nikotin verlangen, wenn sie dieses zusammen mit Acetydehyd verabreicht bekamen. Doch auch bei Salsolinol und den Alkaloiden trifft dies zu, weshalb alle drei Stoffe noch im Rennen um den Titel des Suchtfaktors vorhanden sind.

Würde man den Begriff Nikotinabhängigkeit neu definieren müssen, so wäre Tabakabhängigkeit wohl eher angebracht.

Konsumenten von E-Zigaretten bestätigen dies in zahlreichen Erfahrungsberichten. Schon kurz nach dem Umstieg auf die E-Zigarette konnte der Nikotingehalt deutlich verringert werden, ohne dass es zu Entzugserscheinungen kam. Das Gefühl, sich in einer Abhängigkeit zu befinden, sei ebenfalls bei vielen Menschen deutlich zurückgegangen. Dies alles spricht für die Tatsache, dass Nikotin nicht ausschlaggebend für den Genuss der E-Zigarette ist. Jetzt muss geklärt werden, ob Nikotin überhaupt schädlich für den menschlichen Körper ist.

Umdenken ist zwingend erforderlich für den Erfolg der E-Zigarette

Gesundheitsbehörden müssen umdenken, um die E-Zigarette zu akzeptieren

Woher kommt eigentlich in vielen Bereichen der Regierung diese weiterhin bestehende Blindheit gegenüber den Vorteilen der E-Zigarette? Diese Frage stellen wir uns schon seit langem und sind bisher zu keiner befriedigenden Antwort gekommen. Es gibt vielmehr eine durchwachsene Mischung aus Vermutungen und Denkansätzen, die dafür verantwortlich sein könnten, dass es immer noch so viele Vorurteile gegenüber dem Dampfen gibt. Warum sehen die öffentlichen Stellen die E-Zigarette weniger als Mittel gegen weitere Tabakschäden am Konsumenten, als ein weiteres Suchtmittel?

Nikotin heißt gleichzeitig Tabak

Behörden aus dem Gesundheitsbereich fällt es schwer, sich etwas von der Nikotinabhängigkeit zu lösen und mehr in Richtung des Tabaks zu denken. Dampfen unterscheidet sich schließlich grundlegend vom Tabakrauchen, sowohl von der Technik her, als auch von den dadurch entstehenden Schadstoffen.

Scheinbar ist es nicht möglich, diese Denkweise in die Köpfe der Entscheider zu bekommen. Ebenso ist es immer noch ein Unding, weshalb die Gesundheitsbehörden nicht erkennen, das reines inhaliertes Nikotin auch nicht schädlicher und suchtgefährlicher ist, als Koffein, mäßige Mengen Alkohol und Zucker.

Dampfer werden als Patienten angesehen

Sämtliche Gesundheitsbehörden haben täglich mit Kranken zu tun. Offensichtlich geht man davon aus, dass Raucher, Dampfer etc. ein starkes Suchtverhalten an den Tag legen, damit selbstzerstörerisch handeln und von Behörden davor geschützt werden müssen.

Dies führt dazu, dass man Gesetze und Regulierungen über die Köpfe der Verbraucher hinweg erwirken möchte und einem Menschen damit ein großes Stück Eigenverantwortung und Freiheit nimmt. Dabei haben Dampfer doch mit der E-Zigarette einen Weg gefunden, sich vom schadhaften Part des Rauchens zu entfernen und endlich genießen zu können, ohne daran zu sterben.

Beschränkung statt Liberalisierung

Umfragen haben ergeben, dass eine Regulierung der möglichen Aromen im Liquid auf die reinen Takakgeschmacksrichtungen, die E-Zigarette meilenweit im Bezug auf den Erfolg, zurückwerfen würde. Ebenso wäre es absolut unzuträglich, wenn es neue Richtlinien zur Herstellung der E-Zigarette bzw. zur Möglichkeit diese selbst zu modifizieren, geben würde. Was direkt mit dieser Erscheinung einhergehen würde, wäre eine Einschränkung der Marketingkanäle, was ein weiteres Wachstum der Umsätze im Segment der E-Zigarette stark beeinflussen würde.

Grundsätzlich fällt es den Behörden aber schwer, von den jahrzehntelang ausgesprochenen Verboten zu verschiedenen Themen, in eine aktive und produktive Mitwirkung umzuschwenken.

Nur die Wissenschaft weiß was gut ist

Nur weil es bisher noch viel zu wenig Studien gibt, die eine Wirkung (positiv oder negativ) der E-Zigarette eindeutig belegen kann, geben die Gesundheitsbehörden nicht klein bei. Auch unabhängige Quellen und Erfahrungsberichte von Dampfern sind aussagekräftig und können in die Bewertung der E-Zigarette mit einfließen. Ebenso ist eine einseitige Auswahl der herangezogenen Studien mehr als schädlich. Schnelle Kurzschlüsse der Medien sind das Ergebnis. So wird beispielsweise immer noch veröffentlicht, dass das Passivrauchen bei E-Zigaretten neue Konsumenten heranzüchten würde.

Kompromisse müssen gefunden werden

Natürlich ist es grundsätzlich richtig, dass man am besten gar keine Giftstoffe in den Körper gelangen lässt. Dass die E-Zigarette aber deutlich gesünder ist, als eine Tabakzigarette und der Konsum von reinem Nikotin ohne Zugabe von Verbrennungsgiften Leben retten kann, wird verschwiegen.

Die Gesundheitsbehörden denken nur in schwarz und weiß, alles oder nichts, nichtrauchen oder sterben. Ein Mittelweg scheint nicht möglich zu sein. Sie müsse sich von dieser Denkweise verabschieden, da man ansonsten zahlreichen Raucher, die zukünftig Dampfer sein wollen, die Möglichkeit nimmt, viel gesünder zu leben.