Nikotinhaltige E-Liquids sind nicht verboten!

Vor kurzen gab es eine Meldung, die in der Presse sehr breit getreten wurde. Gesagt wurde hier, dass E-Liquids, die Nikotin enthalten, ab sofort in Deutschland verboten wären. Das dort immer wieder erwähnte Urteil des BGH soll bestätigen, dass das Verbot für E-Liquids gültig wäre. Doch nach Recherchen wurde klar: Es handelt sich um einen Einzelfall. Das Urteil kam damals lediglich vom Landgericht Frankfurt und stammt bereits aus dem Jahr 2013. Doch warum kommen immer wieder diese Falschmeldungen zu E-Liquids und E-Zigaretten im Umlauf?

E-Liquids und E-Zigarette sind ein Dorn im Auge

Es gibt zahlreiche Gegner der E-Zigarette und den dazugehörigen E-Liquids. Vor allem die nikotinhaltigen E-Liquids geben oftmals Anlass dazu, falsche Meldungen zu verbreiten. Warum dies so ist, lässt sich nur noch schwer nachvollziehen. Die E-Zigarette sowie ihre verschiedenen aromatisierten E-Liquids waren von Anfang an etwas, das die Nationen gespalten hat. Es gab einen großen Erfolgszug, der eben so viele Gegner auf das Parkett holte. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Produkte, die schnell gut ankommen, zahlreiche Gegner hervorrufen. Die Medien sind hier ebenfalls gespalten. Die einen äußern sich überaus positiv über E-Liquids und E-Zigaretten, andere wiederum nutzen jede Gelegenheit, um der Öffentlichkeit mitzuteilen wie gefährlich die Produkte der E-Zigarette und wie schrecklich das Dampfen von E-Liquids ist.

Nikotinhaltige E-Liquids bleiben frei verkäuflich

Obwohl immer wieder Meldungen auftauchen, dass die E-Zigarette verboten wird und die E-Liquids nicht mehr frei erhältlich sind, bleibt erst einmal alles beim Alten. Sobald es ein wirkliches Gesetzt hierzu geben wird, werden sicherlich alle darüber berichten. Aktuell dürfen sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige E-Liquids vertrieben werden. Dabei muss jedoch der Nichtraucherschutz sowie das Gesetz zur Abgabe von nikotinhaltigen Produkten an Jugendliche berücksichtigt werden. 2014 wurden EU-Richtlinien herausgegeben, welche für alle Mitgliedstaaten der EU Gültigkeit haben. Diese haben eine Umsetzungsfrist, welche am 20.05.2016 abläuft. Bis dahin müssen alle Mitgliedstaaten die neuen Regelungen umgesetzt haben. Dies ist auch der Grund warum viele Falschmeldungen derzeit kursieren und warum es viele Neuerungen im Bereich der E-Zigarette und E-Liquids gibt und geben wird. Die Umsetzung erfolgt nicht Schlag auf Schlag, sondern schleichend. Damit Händler der E-Zigarette und den E-Liquids die Chance haben sich nach und nach darauf einzustellen. Auch die Verbraucher, welche E-Liquids dampfen, sollen so die Möglichkeit haben, sich mit den neuen Standards vertraut zu machen. In den Richtlinien wurde übrigens auch bestimmt, dass nikotinfreie und nikotinhaltige E-Liquids weiterhin frei verkäuflich bleiben.