Neue Regelungen zur E-Zigarette treten im Mai in Kraft

Jetzt ist es amtlich, die neuen Richtlinien zur E-Zigarette werden ab Mai 2016 umgesetzt. Um genau zu sein, hat die EU mit seinen neuen Richtlinien eine Umsetzungsfrist gesetzt. Dabei kann die Bundesregierung bis zu diesem Stichtag die neuen gültigen Regelungen umsetzen. Anschließend sind diese gültig, bis die EU neue Regelungen festlegt. Ob dies aber so schnell passieren wird, weiß niemand. Was sich ändert, und ob Dampfer der E-Zigarette nun mit den befürchteten starken Einschränkungen rechnen müssen, das erfahren Sie heute in diesem Beitrag.

Alles neu macht der Mai – jedenfalls für die E-Zigarette

Dieses berühmte Zitat kennt sicherlich jeder. Was sich alles Neues für die E-Zigarette im Mai ergibt, das ist recht zügig erklärt. So drastisch wie zu Beginn der ersten Pläne angenommen, werden die neuen Richtlinien gar nicht. Betroffen sind allerdings in der Tat die Geräte, also auch die E-Zigarette   sowie die fürs Dampfen wichtigen Liquids. Die erste Maßnahme im Bereich der Liquids für die E-Zigarette wird sein, dass diese eine maximale Konzentration an Nikotin von 20 Milligramm je Milliliter aufweisen dürfen. Diese Obergrenze ist ab 20. Mai 2016 für alle Händler und Hersteller zu beachten und tritt bis dahin in Kraft. Noch im Verkaufsbestand befindliche Liquids dürfen bis zum Stichtag jedoch noch verkauft werden. Weiterhin müssen an den Liquids für die E-Zigarette Kindersicherungen angebracht werden. Dies soll dem Jugendschutz dienen und Kinder davor bewahren, die Flüssigkeiten zu verschlucken. Generell gilt der Hinweis an alle Verwender der E-Zigarette : Die Liquids sowie das Zubehör und die E-Zigarette selber, sollten so aufbewahrt werden, dass sie von Kindern nicht erreicht werden können.

Konkrete Änderungen und Klärungen von Fragen zur E-Zigarette

Im Mai tritt dann auch das Werbeverbot für die E-Zigarette in Kraft. Es wurde auf Basis des bereits bestehenden Verbotes zur Werbung für Tabakprodukte entwickelt und die E-Zigarette wurde hier nun eingeschlossen. Eine wichtige Klärung wurde im Bereich des Nichtraucherschutzes vorgenommen. Denn Dampfer dürfen nun weiterhin die E-Zigarette in der Öffentlichkeit verwenden. Häufig war dies ein Anlass zu weitreichenden Diskussionen. Es gab deswegen sogar Gerichtsprozesse. Nun ist es jedoch amtlich, denn die E-Zigarette kann in Gaststätten dann verwendet werden, wenn der Betreiber dies nicht ausdrücklich untersagt. Denn hier blieb etwas Handlungsfreiheit für die jeweiligen gastronomischen Betreiber. Sie können selber entscheiden, ob sie das Dampfen der E-Zigarette bei sich gestatten möchten, oder nicht. Es ändert sich also nicht so viel für Dampfer. Wenn das mal keine guten Nachrichten zur E-Zigarette sind?