eZigaretten Verband klagt gegen NRW auf 90 Millionen Schadensersatz

eZigarettenhandel Verband klagt gegen NRW

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor kurzem entschieden, dass es sich bei E-Zigaretten ausdrücklich nicht um Arzneimittel handelt und diese daher nicht ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen.

Trotzdem sind bei zahlreichen Händlern Umsatzeinbußen von bis zu 90 Prozent entstanden, da das Gesundheitsministerium wiederholt vor der Nutzung der E-Zigarette gewarnt hatte und dies ohne jegliche Studien durchgeführt zu haben.

Nach dem Urteil des Gerichts in Leipzig werden nun sehr hohe Schadensersatzforderungen auf das Land NRW zukommen. Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels gab bekannt, dass man derzeit eine Klage über 90 Millionen Euro vorbereite, die die Umsatzeinbußen wieder ausgleichen soll. Man überlegt, ob man als Verband klagen wird, oder ob die einzelnen Händler vor Gericht ziehen.

Ein weiterer Grund dieser Klage ist, dass durch die Veröffentlichungen der Ministerin Barbara Steffens von den Grünen sogar einige Händler aufgefordert wurden, den Verkauf der E-Zigaretten, sowie aller dazugehörigen Produkte einzustellen. Dies war natürlich eine ganz eindeutige Einschränkung auf freie Berufsausübung, was jedem Menschen in Deutschland zusteht.