E-Zigaretten Dampfer dürfen auf(aus)atmen

Gastwirte entlastet: Dampfen in Kneipen nun offiziell erlaubt

Am 04.11.2014 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster endlich Klarheit geschaffen und vielen Dampfern einen großen Stein vom Herzen genommen. Das Nichtraucherschutzgesetzt besagt, dass in öffentlichen Räumen, dazu gehören auch Gaststätten, nicht mehr geraucht werden darf. E-Zigaretten sind von diesem Gesetzt nun offiziell nicht mehr betroffen. Gastwirte dürfen Ihre Gäste nun ruhigen Gewissens dampfen lassen.

Kein Tabak in E-Zigaretten

E-Zigaretten verbrennen bekanntlich keinen Tabak, sondern ein Liquid, welches verdampft wird. Dies geschieht durch die Erwärmung dieser Flüssigkeit und ist somit nicht mit dem Rauchen von Tabakzigaretten vergleichbar. Das Gericht hat entschieden, dass die Gefahren, die angeblich von einer E-Zigarette ausgehen, nicht mit denen, die durch Tabakverbrennung entstehen, identisch und sind auch nicht nachgewiesen. Risiken für die Gesundheit sind somit mit dem Status „Nicht auszuschließen“ besetzt.

Der Kreuzzug der NRW Gesundheitsministerin Barbara Steffens von den Grünen, zieht sich nun schon über Jahre hinweg. Sie versucht mit allen Kräften durchzusetzen, dass die E-Zigarette Apothekenpflichtig wird und den zahlreichen E Dampfern damit den Garaus zu machen. Die Richter wiesen diese Forderung ab, da Arzneimittel dazu dienen, die Gesundheit zu verbessern. Eine E-Zigarette kann dadurch niemals zu einem Arzneimittel werden oder sich als solches einstufen lassen. Steffens bleibt eisern und warnt weiterhin auf der Webseite des Ministeriums vor dem Gebrauch der elektronischen Zigarette. Es sei für die Kommunen schwierig, Tabakrauch von anderen neuartigen Formen des Rauchens zu unterscheiden und somit entsprechend zu handeln.

Dies ist merkwürdig, denn an dieser Aussage merkt man deutlich, dass es hier um eine reine Hexenjagd geht. Jeder, der zwei gesunde Augen hat, sieht auf den ersten Blick, ob der Rauch durch verbrannten Tabak und die Glut entstanden ist, oder durch den Verdampfer. Zusätzlich ist der E-Dampf meistens geruchlos.

Barbara Steffens gibt nicht auf

Trotzdem kann man nicht davon ausgehen, dass Barbara Steffens nun einfach aufgibt. Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 ist nur gescheitert, weil die Formulierung des Wortlauts nicht eine offiziellen Verbotsnorm entsprochen habe, erklärten die Oberverwaltungsrichter. Sicherlich wird Steffens bei diesem Punkt wieder ansetzen und einen erneuten Anlauf nehmen.

Gegen das Urteil aus 2012 noch einmal anzugehen, wurde direkt vom Gericht verhindert. Der Steuerzahler müsste es ihm danken, denn die Gesundheitsministerin hat bisher bereits eine Menge Steuergelder für ihren Kampf gegen die E-Zigarette investiert und somit offensichtlich verschwendet. Die Warnungen auf der Webseite des Ministeriums reichen von herbeigezogen bis lächerlich. Sie führt die Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums auf, dass der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe. Da es die E-Zigarette nun bereits seit mehr als 10 Jahren gibt, hätte man längst Studien durchführen können, um dies zu beweisen. Da dies nicht erfolgte, bewerteten die Richter des OVG alle angeblichen Beweise als „unbewiesen“.

Die Webseite des Ministeriums informiert nicht neutral, sondern warnt alle Dampfer, wie groß der Schaden für die Gesundheit doch sei und dass man mit der E-Zigarette niemals zu einem Rauchstopp kommen würde.

 Verbesserung der Gesundheit nach dem Umstieg auf E-Zigaretten

Fast alle einstigen Kettenraucher, haben seit der Nutzung der E-Zigarette keinen Raucherhusten mehr und verspüren auch nicht mehr den allmorgendlichen Zug in der Lunge, wenn man das erste Mal tief einatmet. Dass im Tabak mehr als 4000 Schadstoffe stecken, die man im Liquid der E-Zigarette vergeblich sucht, scheint auch niemanden zu interessieren. Durch die nicht vorhandene Verbrennung entsteht auch kein gefährlicher Rauch, sondern eben nur Dampf. Eine Sauna mit Aufguss fällt ja auch nicht unter das Nichtraucher Schutzgesetz.

Wovor sollen die Menschen, die sich im Umfeld eines Dampfers befinden, denn nun geschützt werden? Belästigt wird niemand, und die Gefahren sind nicht einmal bewiesen. Müssen jetzt auch Kaffeemaschinen in Gaststätten abgeschafft werden? Diese produzieren ebenfalls Dampf und dieser ist auch noch Koffeinhaltig. Sicherlich gibt es auf dieser Welt einen Menschen, dessen Atemwege davon irritiert werden könnten. Wir plädieren für ein Kaffee-Automaten-Dampf Verbot Schutzgesetz. (KaAutDaVerSchuG).