Bei der elektronischen Zigarette finden keine Verbrennungsvorgänge statt. Sie wurden durch innovative Verdampfungsprozesse substituiert. Dadurch ergeben sich diverse praktische Vorteile der E-Zigarette gegenüber der herkömmlichen Tabakzigarette, die sich auf das Alltagsleben auswirken.
Die Vorteile fürs Auto
Passionierte Raucher von Tabakzigaretten müssen beim Verkauf ihres Autos meist empfindliche Preisabschläge hinnehmen. Raucherfahrzeuge sind wegen des sich festgesetzten Qualms meist weniger wert. Konsumenten von E-Zigaretten umgehen dieses Problem geschickt. Der Dampf ihrer elektronischen Zigaretten verflüchtigt sich, ohne Rückstände zu hinterlassen. Die Fahrzeugscheiben bleiben frei von Nikotinfilmen. Ferner ist der kleine Aschenbecher im Auto nicht mehr überfüllt, da die elektrische Zigarette aufgrund der fehlenden Verbrennungsprozesse keine Asche abgibt. Dies bedeutet ferner, dass Brandflecken in den Polstern der Vergangenheit angehören. Des Weiteren muss die E-Zigarette beim Fahren nicht mühevoll mit einem Zigarettenanzünder oder Feuerzeug angezündet werden. Sie ist immer einsatzbereit. Auch potenzielle Mitfahrer stört der Konsum der elektronischen Zigarette nicht. Der feine Dampf, der von seiner innovativen Zigarette ausgeht, verbleibt bei ihm selber.
Die Vorteile für die Wohnung
Zigarettenrauch ist meist ein Streitthema in der heimischen Wohnung. Raucher werden häufig auf den Balkon oder vor die Haustür verbannt, was unweigerlich eine ungemütliche Atmosphäre erzeugt. Viele Raucher selber schätzen nicht den Gestank des kalten Rauchens, welcher sich hartnäckig in den Textilien und in den Tapeten festsetzt. Vergilbungen der Materialen sind eine weitere negative Begleiterscheinung des Tabakrauchens in der Wohnung. Auch diese Aspekte stellen mit der E-Zigarette kein Problem mehr dar. Der Dampf der elektrischen Zigarette belästigt keine anderen Mitbewohner. Des Weiteren riecht die Wohnung so nicht mehr und Gardinen sowie Vorhängen erstrahlen in Weiß. Polstermöbel und Kleidungsstücke werden von Brandflecken und störenden Gerüchen bewahrt.
Die Vorteile am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer steht nach dem Gesetz ein Arbeitsplatz ohne Rauchbelästigung zu. Der Arbeitgeber ist auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, seine nicht rauchenden Angestellten effektiv an ihrem Arbeitsplatz vor den potenziellen Schädigungen durch den Tabakqualm zu schützen. Seitdem das Rauchen von Tabakzigaretten am Arbeitsplatz nicht mehr erlaubt ist, müssen Rauchern sich häufig über mehrere Stunden zusammenreißen. Einige bewegen sich notgedrungen zu Raucherräumen des Betriebes oder begeben sich zu Raucherplätzen außerhalb des Unternehmensgebäudes. Doch einen rechtlichen Anspruch auf Pausen zum Rauchen haben Arbeitnehmer nicht. Da ist es nicht verwunderlich, dass diese Zigarettenpausen häufig von den Vorgesetzten und Kollegen nicht gern gesehen werden. Die elektrische Zigarette hingegen kann sozialverträglich am Arbeitsplatz gedampft werden. Von ihr gehen keine Schädigungen für Dritte aus. Ferner stellt sie keine Rauchbelästigung dar. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Vorgesetzte und Kollegen jedoch vor der Nutzung freundlich informiert werden.