sich zum Rauchen zu bekennen, denn der Griff zu Tabakprodukten gilt heute nicht mehr als lässliche kleine Sünde, sondern wird als quasi kriminelle Handlung betrachtet, mittels derer der Raucher sich selbst und auch anderen Menschen Schaden zufügt. Dem Raucher werden gerne Attribute wie Willensschwäche und Rücksichtlosigkeit gegenüber Mitmenschen zugewiesen, sodass er mittlerweile zu einer gesellschaftlich isolierten und geächteten Gruppe gehört, die den Tabakkonsum trotz bekannter Gefahren nicht einstellt.
Die Einführung der elektronischen Zigarette im Jahre 2007 wurde von vielen Rauchern in Deutschland auch wegen der gesellschaftlich herrschenden Stimmung mit Begeisterung aufgenommen. Inzwischen benutzen hier circa zwei Millionen Menschen das Hightech-Produkt, das nicht nach dem Prinzip der Verbrennung von Tabak funktioniert, sondern mit der Verdampfung einer als Liquid bezeichneten chemischen Flüssigkeit arbeitet. Zahlreiche Raucher sehen in den nikotinhaltigen Liquids eine gesündere Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette und nutzen beide Formen entweder abwechselnd oder sind bereits komplett auf die E-Zigarette umgestiegen.
Der Konsument von Tabakprodukten weiß natürlich um die gesundheitsgefährdenden Aspekte seines Handelns. Dass herkömmliche Tabakzigaretten bis zu 4000 verschiedene Giftstoffe enthalten, von denen 80 als krebserregend eingestuft werden, ist kein Geheimnis. Hersteller der E-Zigarette bewerben ihr Produkt nicht zu Unrecht mit dem Verweis auf die deutlich niedrigere Schädigung des Organismus. Zahlreiche unabhängige Forschungsinstitute bestätigen diese Aussage. Im Jahre 2010 zogen beispielsweise zwei amerikanische Forscher der Universität Boston das Fazit, dass die E-Zigarette eine große Hoffnung im Kampf gegen Krankheiten und Todesfälle sei, die durch den Genuss von Tabakprodukten verursacht werden.
Doch womit sieht sich der Raucher hierzulande konfrontiert, wenn er zu einem Produkt wechseln möchte, das sogar als gesündere Alternative empfohlen wird? Kritiker verdammen die E-Zigarette trotz positiver Forschungsergebnisse und politisch Verantwortliche sind bestrebt, Verkaufsverbote zu erreichen. So haben etwa die Gesundheitsministerien verschiedener Bundesländer vor Gericht Klage gegen die Hersteller der E-Zigarette eingereicht, um durchzusetzen, dass das Produkt aus dem normalen Handel entfernt wird und lediglich noch in Apotheken verkauft werden darf. Die Lage zeigt sich dabei ausgesprochen verworren. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde die Klage abgewiesen. Dort zeigten die Richter Sachverstand und ließen in ihrer Urteilsbegründung erkennen, dass sie sich zuvor intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hatten. Gerichte in anderen Bundesländern wie etwa in Berlin haben jedoch ein Verbot ausgesprochen. Dabei ergibt sich allerdings ein weiteres Problem, über das Politik und Justiz offenbar noch nicht nachgedacht haben. Fällt die E-Zigarette tatsächlich unter die Arzneimittelverordnung, so müsste es künftig erlaubt sein, sie im öffentlichen Raum wie etwa in Züge oder in Restaurants zu benutzen, denn dann fiele sie nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz und müsste darüber hinaus als anerkannte Arznei Konsumenten uneingeschränkt zur Verfügung stehen.