Europäische Kommission – Quer gedacht und Streit entfacht

Dass es immer wieder Streit um die E-Zigarette gibt, ist mittlerweile keine Sensation mehr. Täglich werden neue Nachrichten veröffentlicht, in denen Gerichte darüber entscheiden sollen, wer nun im Recht ist. Doch dies ist nicht so einfach. Generell warten sowohl Gegner wie auch Befürworter der elektrischen Zigarette auf eine allgemein gemeingültige und vor allem rechtschaffende Lösung von oberster Stelle. Wo darf die elektrische Zigarette geraucht werden? Und darf sie in Zukunft überhaupt noch öffentlich und in dem Ausmaße vertrieben werden, wie derzeit? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Europäische Kommission Anfang Februar 2013.

Schon während der Diskussion rund um das Thema E-Zigarette entfachte die Kommission einen erbitterten Streit. Der Auslöser dafür ist, dass die Kommission fordert, dass die Abgabe von nikotoinhaltigen Liquids begrenzt wird. Auch der Nikotingehalt soll limitiert werden. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet konkrete Pläne zu dieser Begrenzung. Sollte die Idee in die Tat umgesetzt werden, würde dies für alle Dampfer bedeuten, dass die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis deklariert würde. Konkret veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag, in dem es um eine Revision der bestehenden Richtlinien für Erzeugnisse aus Tabak geht. Dabei ist interessant, das zum ersten Mal in der Geschichte der elektrischen Zigarette, diese in Bezug zu Tabakerzeugnissen gesetzt wird. Elektrische Zigaretten enthalten zwar keinen Tabak, sollen aber hier dennoch integriert werden, da es sich um ein mitunter nikotinhaltiges Produkt handle. Allein dies hat bereits jetzt schon die Gemüter der Dampfer erregt. Doch die Pläne werden noch konkreter.

Die Komission plant eine Limitierung. Diese Limitierung soll festlegen, dass die Verwender der E-Zigarette künftig je Verbrauchseinheit nur zwei Milligramm Nikotin erhalten. Dies soll als allgemeingültige Norm eingeführt werden. Die Maximalgrenze an Nikotin soll als Höchstkonzentration auf vier Milligramm je Milliliter normiert und damit begrenzt werden. Alle Produkte der E Zigarette, welche diese Menge übersteigen, sollen dann künftig unter das Arzneimittelgesetz fallen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass diese Produkte dann nur noch als Arzneimittel zugelassen werden könnten.

Der Versuch, endlich eine einheitliche Regelung zu finden, stößt auf harsche Kritik, denn wird davon ausgegangen, dass diese Regelung in Kraft tritt, würde die E Zigarette mit Entwöhungsprodukten gleichgesetzt. Die elektrische Zigarette dient jedoch nicht zur Rauchentwöhnung, sondern gilt als eine Alternative zu Tabak-Zigaretten. Ob sich die Kommission mit diesem Vorschlag durchsetzen wird, bleibt noch offen. Eines jedoch hat sie damit bereits erreicht: Gegner und Befürworter der elektrischen Zigarette liegen sich erneut in den Haaren und streiten weiter über die Deklaration der Produkte sowie der Zigarette selber.