Kategorie: e-Zigarette

Verdampfungsprinzip einer E Zigarette

Die E-Zigarette basiert auf dem Verdampfungsprinzip. Verbrennungsprozesse finden nicht statt. Dies bietet der innovativen Form des Rauchens einen großen Vorteil gegenüber der konventionellen Zigarette. Bei Verbrennungsprozessen werden mehr als 4.000 Schadstoffe freigesetzt, von denen einige krebserregend sind. Dies macht das herkömmliche Tabakrauchen sehr gefährlich. Jährlich fordert es bundesweit viele Nikotintote. Mit der E-Zigarette werden diese Verbrennungsprodukte nicht mehr aufgenommen, da lediglich Verdampfungen stattfinden. Das sogenannte Liquid der elektronischen Zigarette wird erwärmt und verdampft. Der feine Dampf wird von dem Nutzer inhaliert. Dieses Liquid befindet sich in einem kleinen Depot. Beim Aktivieren der E-Zigarette wird es zu einer winzigen Heizspirale gezogen und im Anschluss aufgewärmt. Dadurch bleiben viele schädliche Begleiterscheinungen der Tabakzigarette aus.

Die elektronische Zigarette ist weitaus ungefährlicher als die Tabakzigarette. Die Eliminierung des Verbrennungsprozesses ist ein großer Vorteil. Dennoch ist mit einer elektrischen Zigarette die Realisierung eines nahezu identischen Raucherlebnisses möglich. Der passionierte Raucher kann wie gewohnt sein lieb gewonnenes Ritual des Inhalierens beibehalten und mit nikotinhaltigen Liquids seine Nikotinsucht befriedigen. Immer mehr Menschen greifen daher zu dieser innovativen Form des Rauchens. Dieser Trend ist selbstverständlich auch von der Politik wahrgenommen worden. Um auf EU-Basis zu einer Entscheidung bezüglich der E-Zigarette zu kommen, wird sie daher derzeit wissenschaftlich besser untersucht. Eine Bewertung einschlägiger EU-Gremien wird Ende des Jahres 2012 erwartet. Hierbei kommen unterschiedliche Möglichkeiten für eine Entscheidung in Betracht. Es könnte sein, dass die E-Zigarette unter das Tabakgesetz fallen wird. Dies würde eine Besteuerung nach sich ziehen. Ferner ist ein Verbot möglich, da sie zu den Arzneimitteln gehören könnte. Bisher haben diverse lokale Gerichte die elektronische Zigarette jedoch als Genussmittel bewertet. Dies ermöglicht einen legalen Verkauf der besseren Alternative des Rauchens an Personen über 18 Jahren.

Ein weiterer Vorteil der elektronischen Zigarette ist, dass sie den Verzicht auf die herkömmliche Tabakzigarette vereinfacht. Nikotinpflaster und andere Produkte zur Rauchentwöhnung versagen bei vielen Rauchern. Bei der E-Zigarette stellt sich eine andere Sachlage dar. Sie vermittelt dem Nutzer den Eindruck des eigentlichen Rauchens. Wie bereits erwähnt werden dabei jedoch keine krebserregenden Substanzen inhaliert. Ferner ähnelt die E-Zigarette stark der herkömmlichen Zigarette bezüglich der optischen Gestaltung. Eine winzige LED-Leuchte simuliert das Aufglühen der Glut einer konventionellen Tabakzigarette. Mit der elektrischen Zigarette verzichtet der passionierte Raucher nicht auf das Gefühl des Rauchens. Ferner kann er den Nikotingehalt in dem Liquid dosieren. So ist eine langsame Entwöhnung von dem Nervengift nach Bedarf möglich. Des Weiteren existieren die Liquids in den verschiedensten Geschmacksrichtungen. Dazu gehören unter anderem Schokolade, Früchtemix, Zimt, Vanille und Apfel. Die Kostenersparnis ist ein weiterer Vorteil.

Möglichkeiten der E Zigaretten

Die innovative E-Zigarette nimmt stetig an Beliebtheit zu und kommt nicht aus der Presse. Sie ist wörtlich und im übertragenen Sinne in aller Munde. In diesem Artikel sollen einige Vorteile der elektronischen Zigarette dargestellt werden und einige Irrtümer aufgeklärt werden. Ein großer Nutzen des elektrischen Rauchens ist, dass umgebende Mitmenschen nicht mehr belästigt werden. Die elektronische Zigarette hinterlässt keine geruchsintensiven Rauchschwaden. Die Substanz, die als zarter Rauch von der innovativen Zigarette aufsteigt, ist lediglich Wasserdampf. Er besitzt keinen nachteiligen Einfluss auf die umgebenden Menschen.

Die sauberere Lösung
Weitere Vorteile der E-Zigarette sind das Fehlen von Asche und die aufgerauchte Zigarettenkippe, welche so häufig achtlos in der Umwelt hinterlassen wird. Abgesehen von den schädlichen chemischen Verbindungen, welche der Raucher beim Inhalieren des Zigarettenrauches mit seinem Organismus absorbiert, werden auch erhebliche Mengen an Giftstoffen über den Nebenstrom freigesetzt. Der Nebenstrom wird von der Tabakzigarette ausgeströmt, wenn der Konsument nicht an der Zigarette zieht. Dieser Rauch ist besonders gefährlich für die Menschen, die sich in der Umgebung der Zigarette befinden. E-Zigaretten strömen aufgrund des fehlenden Tabakverbrennungsprozesses keinen Nebelstrom aus. Aus diesem Grund ist es möglich, die Aufnahme von Schadstoffen beim Rauchen durch den Gebrauch einer E-Zigarette deutlich zu reduzieren. Da bei der elektronischen Zigarette auch das Nervengift Nikotin aufgenommen werden kann, ist das elektrische Rauchen dennoch nicht gesund. Der Anwender wählt jedoch die gesündere Alternative, da sich die Schadstoffmenge vermindert hat. Ferner kann eine deutliche Kostenersparnis erzielt werden. Mittel- und langfristig betrachtet ist die E-Zigarette deutlich günstiger als die konventionelle Zigarette.

Grenzen und Möglichkeiten der E-Zigarette
Mit der E-Zigarette lässt sich demnach Geld einsparen, gesünder rauchen und die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen. Diese Vorteile hören sich gut an, doch auch für die innovative E-Zigarette gibt es Einschränkungen. So geht von den nikotinhaltigen Liquids eine Suchtgefahr aus. Deshalb ist das elektronische Rauchen unter 18 Jahren auch verboten. Ferner ist die E-Zigarette kein explizites Mittel zur Rauchentwöhnung. Wer jedoch die Nikotinsucht einschränken möchte, kann die elektronische Zigarette als Hilfsmittel einsetzen. Da es jedoch auch Liquids mit geringen Nikotinwerten gibt, kann mithilfe der E-Zigarette die tägliche Nikotinzufuhr langsam reduziert werden. Ferner können Raucher, die bereits diverse Begleiterscheinungen durch das Tabakrauchen zeigen, einige Symptome verbessern. So haben erste Studien gezeigt, dass starke Tabakraucher nach einem konsequenten Umstieg auf die elektronische Zigarette ihren Raucherhusten verbessern konnten und ihre Lungenleistung steigern konnten. Einigen Personen war es dann erst wieder möglich, Ausdauersport zu betreiben bzw. die Treppen ihres Hauses ohne Pause hinaufzusteigen.

Ist das Verbot der E-Zigarette ein Thema ?

Die elektrische Zigarette hat sich in Deutschland seit einiger Zeit zu einem kontroversen Thema entwickelt. Politiker und Institutionen unterschiedlicher Bundesländer befürchten ihr Nichtraucherschutzgesetz könnte in Gefahr sein. Derweil versuchen Tabak- und Pharmaindustrie ihre Interessen über vermeintlich unabhängige Forschungsinstitute, welche die elektrische Zigarette diffamieren, zu sichern. Sie sehen ihre Umsätze gefährdet. Diese Taktik hat eine kurze Zeit funktioniert. Die Politik zeigte sich sehr aktiv und es konnten die wildesten Spekulationen ohne Grundlage ausgesprochen werden. Doch Deutschland ist kein Einzelfall. Auch in anderen Staaten innerhalb sowie außerhalb der EU ist die elektronische Zigarette ein Streitthema. Andere Länder wie beispielsweise England und die USA sind diesbezüglich jedoch schon weiter.

England – Ein Verbot der E-Zigarette ist kein Thema mehr
In England standen die Nutzer und Händler von E-Zigarette 2010 vor dem gleichen Problem wie jetzt die Konsumenten und Verkäufer in Deutschland. Ein Verbot der nikotinhaltigen Liquids sollte erfolgen. Eine kontroverse Debatte zwischen Lobbyverbänden und Politikern entfachte. Anfangs schien es, als wäre die elektrische Zigarette auf verlorenem Posten. Wie derzeit von einigen Politikern in Deutschland wurden auch in England Studien für die E-Zigarette hartnäckig ignoriert. Stets wurde sich nur auf die negativen Aspekte konzentriert, um die E-Zigarette und die nikotinhaltigen Liquids zu verbieten. Dieser Kampf um die elektronische Zigarette ist in England zwar noch nicht beendet. In den vergangenen 18 Monaten gab es jedoch immer mehr bedeutende Fürsprecher für diese Form des Rauchens. Ferner gibt es inzwischen Vorschläge, dass Umsteiger von ihrer Krankenkasse Rabatte auf die E-Zigarette erhalten sollen. Vielen Entscheidern ist klar, dass Umsteiger langfristig geringere Gesundheitskosten verursachen werden. Ein Verbot der elektrischen Zigarette steht derzeit nicht mehr im Raum.

USA – Freier Genuss
Auch in den USA gab es hitzige Diskussionen um die E-Zigarette. Wie in Deutschland verfolgten einige Kritiker auch dort das Ziel, den Vertrieb der elektronischen Zigarette und der nikotinhaltigen Liquids zu verbieten. Studien der FDA wurden veröffentlicht, dessen Ergebnisse in einem falschen Licht dargestellt worden sind. Damit sollte erreicht werden, dass die elektronische Zigarette zu den Arzneimitteln gehören sollte. Doch der oberste Gerichtshof der USA betrachtete die Ergebnisse der FDA genau und entzog der Einrichtung daraufhin die Zuständigkeit über die E-Zigarette. Sie sei ein Genussmittel und kein Arzneimittel. Somit können in den USA die E-Zigarette sowie ihre nikotinhaltigen Liquids frei verkauft werden. Einige Kritiker versuchen nun zwar die elektronische Zigarette in die Raucherbereiche zu verbannen, doch sie ist ein frei verkäufliches Genussmittel. Es bleibt abzuwarten, unter welches Gesetz die E-Zigarette in Deutschland fallen wird.

Rechtsstreit um die E-Zigarette

Die elektronische Zigarette sorgte seit ihrem Markteintritt für viel Aufruhr. Doch trotz aller Spekulationen seitens der Kritiker wächst ihre Anhängerschaft stetig. So greifen heute schon viele Menschen zur E-Zigarette, um mit dem Tabakrauchen aufzuhören oder die Nikotinsucht aufzugeben. Dabei ist die E-Zigarette gar nicht als Rauchentwöhnungsmittel angedacht gewesen. Sie erfüllt nur auch diesen Zweck. Die elektronische Zigarette ist als gesündere Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette bekannt. Im Gegensatz zu der konventionellen Zigarette verdampfen in der E-Zigarette aromatische Liquids mithilfe eines Verdampfers. Dadurch wird ein feiner Nebel erzeugt, den der Raucher inhaliert. Die so gefährlichen Verbrennungsprodukte wie Teer nimmt er dabei jedoch nicht auf. Auch Passivraucher profitieren daher von der elektronischen Zigarette. Doch bisher gibt es immer noch viele Unsicherheiten bezüglich der juristischen Einstufung der E-Zigarette. Die Auswahl an verlässlichen und unabhängigen Studienergebnissen ist noch zu gering und die Interessen der Pharma- und Tabakindustrie groß.

Und so geht der Rechtsstreit um die E-Zigarette weiter. Im Juni 2012 kam es zu einem weiteren gerichtlichen Verfahren. Diesmal mussten sich die Richter des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg mit der alternativen Form des Rauchens beschäftigen. Die Stadt Magdeburg verbot einer Eigentümerin eines Tabakwarengeschäftes den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für die elektronischen Zigaretten. Diese Liquids sind ein Flüssigkeitsgemisch, welches hauptsächlich aus Propylenglycol und pflanzliches Glycerin besteht. Ferner sind in der Flüssigkeit zu einem geringen Anteil Nahrungsmittelaromen sowie nach Wunsch Nikotin enthalten. Wie hoch der Nikotinanteil ist, hängt von dem Produkt ab. Beim Gebrauch der elektronischen Zigarette wird das Liquid sanft verdampft und der Konsument inhaliert den Dampf ein. Die Stadtverwaltung begründete ihre Entscheidung damit, dass die Substanz Nikotin ein zulassungspflichtiges Arzneimittel sein würde. Eine Veräußerung dieser Artikel sei damit nur in Apotheken zulässig. Die Eigentümerin des Tabakwarengeschäftes legte gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht Magdeburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein. Dieser blieb jedoch ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat hingegen auf die Beschwerde der Antragstellerin anderes reagiert. Sie haben das Verkaufsverbot vorläufig außer Kraft gesetzt. Bei ihrer Bewertung der nikotinhaltigen Liquids schlossen sich die Richter vorherigen Entscheidungen aus anderen Bundesländern an. Demnach könne Nikotin zwar auch zu medizinischen Zwecken verwendet werden, wie beispielsweise bei Nikotinpflastern zur Raucherentwöhnung, doch mit den Liquids von E-Zigarette wird eine andere Absicht erfolgt. Sie dienen dem Genuss und verfolgen keine therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung. So würde mit den nikotinhaltigen Liquids das Verlangen des Konsumenten nach Nikotin befriedigt werden. Aus diesem Grund seien die Liquids als Genussmittel einzustufen. Nur die Tatsache, dass Nikotin zu den Nervengiften gehören würde, könne eine Einordnung als Arzneimittel nicht rechtfertigen.

Selbst gemischt schmeckt es am besten

Wer ein E-Zigarette benutzt, muss recht häufig Liquid, also die Verdampferflüssigkeit, nachkaufen. Das fertige Liquid besteht aus wenigen Grundzutaten, sodass bei vielen E-Rauchern die Idee aufkommt, eigene Liquids zu mischen. Hierbei ist es weniger der Kostenaspekt, der eine Rolle spielt. Vielmehr verspricht das selbst gemischte Liquid neue Geschmackserlebnisse ganz nach den eigenen Wünschen. Das Mischen eines eigenen Liquids ist sehr einfach, wenn einige Grundsätze beachtet werden.

Grundlage zum Mischen bildet die sogenannte Basis. Diese besteht aus Propylenglycol (PG) und pflanzlichem Glycerin (VG). Wer selbst mischt, kann reine PG- und VG-Basen kaufen und diese nach seinen Bedürfnissen mischen. Hierbei gilt, dass das VG für viel Dampf sorgt, aber den Liquidgeschmack dämpft. Die Basis ist mit unterschiedlich hohen Nikotinzusätzen erhältlich. Die größte Flexibilität wird erreicht, wenn Basen mit hoher Nikotinkonzentration und Basen ganz ohne Nikotin zur Verfügung stehen.

Um der Basis Geschmack zu geben, werden Aromen beigemischt. Je nach Hersteller liegt der Aromenanteil im fertigen Liquid in der Regel zwischen einem und fünf Prozent, in seltenen Fällen kann er auch zehn Prozent erreichen. Aromen für das Liquid der E-Zigarette sind in speziellen Shops erhältlich. Grundsätzlich können aber auch Lebensmittelaromen verwendet werden, wenn diese wasserlöslich sind. Die Aromen dürfen keine Öle und keinen Zucker enthalten, da dies den Verdampfer der E-Zigarette zerstören würde.

Beim Zugeben der Aromen in die Basis ist absolute Genauigkeit wichtig. Um die geringen Aromamengen abzumessen, sind Spritzen oder Pipetten erforderlich, mit denen eine Ablesegenauigkeit von 0,1 Milliliter möglich ist. Der große Vorteil beim Ansetzen einer eigenen Mischung liegt darin, dass mehrere Aromen in einem Liquid verarbeitet werden können. So lässt sich aus Kirsch- und Bananenaroma ein leckeres KiBa-Liquid herstellen oder aus Tabakaroma wird mit ein paar Tropfen Menthol ein sehr frisches Liquid für die E-Zigarette.

Für diejenigen, denen die Beschaffung der Basislösungen und das Mischen mit den Aromen zu aufwändig erscheinen, gibt es Shops, bei denen man aus beliebigen Aromen das Liquid nach den eigenen Vorgaben mischen lassen kann. Der Preisvorteil des Selbermischens ist dann zwar verloren, aber so ist es möglich, sich mit kleinen Mengen zunächst an den eigenen favorisierten Liquidgeschmack heranzutasten.

Wer einmal mit dem Selbstmischen oder dem eigenen Komponieren von Liquids angefangen hat, greift kaum noch zu den fertigen Mischungen. Durch das Selbstmischen wird die Attraktivität der E-Zigarette gegenüber der recht langweiligen Tabakzigarette nochmals deutlich gesteigert.

Wie funktioniert eine E-Zigarette ?

Immer mehr Raucher entscheiden sich für einen Umstieg auf die E-Zigarette, die ohne Verbrennung von Tabak auskommt, sondern sich das Prinzip der Verdampfung nikotinhaltiger Lösungen zunutze macht. Diese sogenannten Liquids sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich, sodass der Dampf wesentlich angenehmer schmeckt, als der doch sehr herbe Rauch einer herkömmlichen Zigarette.

Die gesundheitlichen Vorteile der E-Zigarette sind enorm, da der Dampf außer dem Nikotin nach heutigem Erkenntnisstand keine schädlichen Stoffe enthält. Zum Vergleich: Mehr als 12.000 zum Teil hochgiftige Substanzen finden sich im Rauch einer normalen Zigarette, die sich in Form von Kondensat im Körper anreichern und dort schwerste Schäden verursachen.

So funktioniert eine E-Zigarette

Die elektrische Zigarette orientiert sich optisch an der herkömmlichen Tabakzigarette, besitzt jedoch ein technisch ausgefeiltes Innenleben. Ein kleiner Akku liefert die nötige Energie an den Verdampfer (Atomizer), welcher dafür sorgt, dass das im hinteren Bereich der E-Zigarette deponierte Liquid zu feinem Nebel zerstäubt wird. Für die exakte Dosierung sorgt eine Vliesstoffkammer, welche das Liquid kontrolliert an den Verdampfer abgibt. Manche Modelle der E-Zigarette besitzen auch eine kleine LED-Leuchte im vorderen Bereich, die das Glimmen einer Zigarette perfekt imitiert.

Die Liquids sind mit verschiedenen Nikotinkonzentrationen und auch nikotinfrei als einsatzbereite Depots erhältlich. Noch preisgünstiger ist der Kauf von Liquids in größeren Einheiten, die von Hand nachgefüllt werden können.

Vorsicht bei der Eigenproduktion von Liquids

Immer öfter sind im Netz Anleitungen und sogar E-Books zur selbstständigen Herstellung von nikotinhaltigen Liquids zu finden. Besonders Einsteiger sollten hierbei größte Vorsicht walten lassen: Das unsachgemäße Hantieren mit reinem Nikotin ist sehr gefährlich, eine unbeabsichtigte Überdosierung kann sogar zum Tod führen. Der Umgang mit konzentriertem Nikotin gehört in jedem Fall in die Hände ausgebildeter Chemiker, weshalb es unbedingt empfehlenswert ist, auf Fertigliquids mit zuverlässigem Nikotingehalt zurückzugreifen.

Die rechtlichen Aspekte der E-Zigarette

Die Diskussionen um ein Verbot der E-Zigarette reißen nicht ab, da sie von der Tabakindustrie immer wieder neu geschürt werden. Hierzu bedient sie sich gezielter Desinformationskampagnen, wonach die E-Zigarette als Medikament zur Raucherentwöhnung anzusehen sei, das aufgrund der fehlenden Arzneimittelzulassung gar nicht verkauft werden dürfe. Hierzu ist zu sagen: Die E-Zigarette ist kein Medikament. Sie stellt lediglich eine schonende Alternative zur herkömmlichen Zigarette dar und beinhaltet ein ebenso hohes Suchpotenzial. In diesem Zusammenhang wäre auch zu hinterfragen, ob ein Suchtmittel wie Nikotin, das keinen eigenständigen therapeutischen Wert besitzt, überhaupt für eine Arzneimittelzulassung geeignet und nicht vielmehr grundsätzlich als reines Genussmittel anzusehen ist. Eine Arzneimittelzulassung schützt nicht vor Sucht, wie man an der zunehmenden Zahl von Menschen sieht, die von apothekenpflichtigen Nikotinkaugummis abhängig sind.

Mit einem Starterset das E-Rauchen ausprobieren

Die Entscheidung für einen Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen, fällt oftmals nicht leicht. Denn zum einen haben viele Raucher Bedenken, dass das E-Rauchen ihnen eventuell nicht den gleichen Genuss bieten könne. Zum anderen ist der Einstieg in das E-Rauchen nicht billig. Eine gute E-Zigarette stellt eine erhebliche Ausgabe dar. Da das Liquid deutlich günstiger ist als Tabakzigaretten, spart man selbstverständlich auf lange Sicht viel Geld. Wenn man jedoch das E-Rauchen nur einmal ausprobieren will, stellt der Kauf einer E-Zigarette eine erhebliche Ausgabe dar. Wer aus diesem Grund bei der herkömmlichen Tabakzigarette bleibt, wird daher nie erfahren, dass die elektrische Zigarette den gleichen Genuss bietet, dabei die Gesundheit jedoch weniger belastet, auf lange Sicht günstiger ist und außerdem auch für keine Geruchsbelästigung sorgt. Um das Ausprobieren der elektronischen Zigarette zu erleichtern, werden jedoch auch Starter-Sets angeboten, die es ermögliche, die E-Zigarette kostengünstig auszuprobieren.

Der Inhalt eines Starter-Sets
Ein Starter-Set für den E-Raucher enthält immer eine E-Zigarette. Dabei wird in der Regel ein kleines und kostengünstiges Modell verwendet, um das Einsteiger-Set so günstig wie möglich zu gestalten. Neben der E-Zigarette enthält das Starter-Set auch alles wichtige Zubehör. Es enthält beispielsweise ein Ladegerät, mit dem man die E-Zigarette mit Strom versorgen kann. Außerdem enthält das Set Liquids in verschiedenen Stärken und Aromen. Das Liquid ist die Flüssigkeit, mit der die E-Zigarette befüllt wird und die den charakteristischen Dampf erzeugt. Da das Test-Set verschiedene Aromen und Stärken enthält, kann der angehende E-Raucher hier gut ausprobieren, welches Liquid seinem Geschmack entspricht. Darüber hinaus enthält das Starter-Set ein ausführliches Benutzerhandbuch und in der Regel auch ein praktisches Etui, in dem die elektrische Zigarette aufbewahrt und transportiert werden kann. Mit dieser Ausrüstung hat der Raucher alles, was er braucht, um das E-Rauchen auszuprobieren.

Die Benutzung des Starter-Sets
Das Starter-Set bietet eine gute Möglichkeit, das E-Rauchen auszuprobieren. Mit relativ geringem finanziellen Aufwand erhält der angehende E-Raucher so ein kleines Set, mit dem er die ersten Erfahrungen sammeln kann. Er stelle so fest, ob das E-Rauchen tatsächlich die Tabakzigarette ersetzen kann. Außerdem kann er herausfinden, welche Stärke und welche Aromen er beim Liquid bevorzugt. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass es sich hierbei um ein Starter-Set handelt, das nur dazu dient, das E-Rauchen auszuprobieren. Lediglich für Gelegenheitsraucher oder Raucher, die nur hin und wieder die Tabakzigarette durch die elektronische Zigarette ersetzen wollen, ist das Starter-Set ausreichend. Wer viel raucht und dauerhaft auf die E-Zigarette umsteigen will, sollte sich ein Set kaufen, das mehrere E-Zigaretten enthält. So kann er immer eine elektrische Zigarette nutzen, während sich die andere wieder auflädt.

Darf ich hier rauchen?

Viele Raucher, die von der traditionellen Tabakzigarette auf die moderne Alternative, die E-Zigarette, umsteigen, sind der Auffassung, sie dürften die E-Zigarette jetzt überall benutzen. Die Rechtslage ist nicht so verworren, wie sie scheint, aber die Umsetzung in der Praxis ist mit vielen Fallstricken versehen.

Grundsätzlich fällt die Benutzung der E-Zigarette nicht unter den Oberbegriff des Rauchens. Die E-Zigarette erzeugt weder Rauch noch Asche, sie hinterlässt keine Abfälle, bei der Nutzung entsteht kein gefährlicher Nebenstromrauch und der ausgeatmete Dampf ist nach heutigem Wissensstand unschädlich für andere Menschen. Außerdem ist ein wesentlicher Punkt, dass die E-Zigarette keinerlei Tabak enthält. Damit sind die Nichtraucherschutzgesetze, die inzwischen jedes Bundesland hat, für die E-Zigarette rechtlich bedeutungslos.

Wesentlich ist aber das Hausrecht, das unabhängig vom Nichtraucherschutzgesetz gilt. Mit dem Hausrecht kann es der Betreiber einer Gaststätte untersagen, dass Gäste sein Lokal mit gelben Schuhen betreten. Genauso ist es ihm möglich, den Gebrauch der E-Zigarette in seinen Räumlichkeiten zu unterbinden. Ein solches Verbot gilt aber immer nur für den Einzelfall, in dem das Hausrecht zur Anwendung kam.

Analog verhält es sich am Arbeitsplatz. Es liegt einzig im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die Benutzung der E-Zigarette am Arbeitsplatz zulässt oder sie verbietet. Bei großen Firmen oder im öffentlichen Dienst existieren häufig verbindliche Regelungen. So hat der Bund als Besitzer der Bahnhöfe auf diesen die E-Zigarette mit der Tabakzigarette gleichgestellt. Ihre Nutzung ist nur in Raucherzonen erlaubt. Auf Flughäfen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Da die E-Zigarette niemanden belästigt, ist es aber meist möglich, abseits von anderen Menschen ein paar Züge zu nehmen. Im Flugzeug selbst ist die Sachlage komplexer. Einige Fluggesellschaften wie etwa die Lufthansa haben die E-Zigarette auf ihren Flügen komplett verboten. Bei anderen Anbietern liegt es im Ermessen der Crew, die E-Zigarette zuzulassen oder zu untersagen.

Grundsätzlich bietet die E-Zigarette dem Raucher also mehr Freiräume als die Tabakzigarette, diese unterliegen aber manchmal Einschränkungen. Wer die E-Zigarette an Orten benutzen möchte, an denen das Rauchen verboten ist, sollte sich daher vorab die Erlaubnis einholen. In der Öffentlichkeit sollte die E-Zigarette in geschlossenen Räumen nur dann genutzt werden, wenn Belästigungen anderer Personen ausgeschlossen sind. Oftmals kann auch ein klärendes Gespräch oder ein „Test“ dazu führen, dass die Erlaubnis zur Nutzung der E-Zigarette gegeben wird.

Die erste E-Zigarette

Bei einigen Rauchern ist die erste E-Zigarette eine Einwegzigarette. Das Dampfverhalten ist mäßig, aber um sie zu benutzen, bedarf es keinerlei Vorbereitungen oder Vorkenntnissen. Raucher, die ernsthaft zur E-Zigarette umsteigen wollen, kaufen sich in der Regel ein Set, meist vom Typ Ego oder Slim. Vor dem ersten Gebrauch dieser Geräte sind einige Dinge zu beachten.

Die erste E-Zigarette kommt meist in einem Set daher. Ein solches Set besteht üblicherweise aus zwei Akkus, zwei Verdampfern und zwei oder mehr Depots oder Tanks mit Mundstück. Bei einigen Sets sind die Tanks oder Depots bereits gefüllt, bei anderen muss zusätzlich das Liquid, die zu verdampfende Flüssigkeit, beschafft werden. Außerdem beinhalten die Sets ein Ladegerät für die Akkus.

Im Auslieferungszustand sind die Akkus meist nur teilweise geladen. Vor der ersten Nutzung wird also der Ladezustand geprüft und der Akku bei Bedarf aufgeladen. In der Zwischenzeit wird einer der Verdampfer ausgepackt. Häufig sind die Verdampfer schmierig und teilweise mit einem Flüssigkeitsfilm überzogen. Neulinge empfinden dies als Unsauberkeit oder Mangel, aber das ist falsch. Um die empfindlichen Verdampfer zu schützen, werden sie vor dem Verpacken mit einem Werksliquid versehen. Dieses Liquid schützt die Wendel, aber es hat den Nachteil, dass es fürchterlich schmeckt. Vor dem ersten Gebrauch muss das Werksliquid also entfernt werden. Soweit möglich geschieht dies mit einem Papiertaschentuch. Das Innere des Verdampfers muss aber auch vom Werksliquid befreit werden. Hierzu bläst der Nutzer den Verdampfer kräftig durch. Das Durchblasen erfolgt von der Akkuseite aus, also von der Seite, an der das Anschlussgewinde sitzt. An der Gegenseite hält ein Lappen oder ein Stück Fließpapier kleine Tropfen auf.

Bei Sets mit einem Tanksystem sind die Tanks häufig ungefüllt. Das Liquid wird nun in die Tanks getropft, nach Möglichkeit, ohne die Tankkappe zu entfernen oder das Loch im Tank zu sehr zu weiten. Sehr hilfreich ist es, wenn die Liquidflasche einen Nadelaufsatz besitzt. Der Tank wird nicht randvoll gefüllt, sondern nur zu etwa 80 Prozent. Dann wird er in die Verdampferhülse gesetzt. Hierbei rastet der Dorn mit dem Docht ein. Um einen guten Liquidfluss zu gewährleisten, wird der Tank um 360 Grad gedreht, damit eine gute Verbindung zwischen dem Docht und dem Liquid besteht.

Anschließend komplettiert der jetzt geladenen Akku die E-Zigarette, indem er an den Verdampfer geschraubt wird. Einem ersten genussvollen Zug aus der E-Zigarette steht nun nichts mehr im Wege.

Die E-Zigarette – Genuss ohne Verbrennung

Die Mehrzahl der Menschen, die regelmäßig zur Zigarette greifen, sind sich über die Folgen dieses Handelns sehr wohl bewusst. Angefangen von gesundheitlichen Gefahren bis hin zu gesellschaftlicher Ausgrenzung ist dabei inzwischen alles vertreten, was einem das Rauchen so richtig vermiesen kann. Wer dennoch nicht auf den geliebten Glimmstängel verzichten möchte, braucht also dringend eine Alternative, die all diese negativen Eigenschaften gekonnt umschifft. Und genau diese Möglichkeit gibt es nun seit einiger Zeit, nämlich die E-Zigarette. Diese weiß mit vielen Vorzügen zu begeistern und schafft dabei gekonnt die Balance aus Genuss und Risikofreiheit. Wer also dem herkömmlichen Rauchen abschwören möchte, hat in der E-Zigarette die perfekte Lösung gefunden.

Genuss ohne Reue
Sieht man sich nun einmal die Vorteile der E-Zigarette genauer an, so finden sich dort sehr überzeugende Argumente für einen Wechsel von der herkömmlichen Zigarette zur E-Zigarette. Der wohl bedeutendste Vorzug in dieser Hinsicht ist die Tatsache, dass die E-Zigarette lediglich die guten Eigenschaften einer Zigarette übernimmt, nicht jedoch die unerwünschten Nebenwirkungen. Während sich beim herkömmlichen Rauchen schnell gesundheitliche Probleme wie Husten, Kurzatmigkeit und dergleichen einstellen, ist dies bei der E-Zigarette nicht der Fall. Dieser Umstand rührt aus der einfachen Tatsache her, dass die E-Zigarette weder Teer noch sonstige schädliche Stoffe enthält. Selbst auf Nikotin kann hierbei je nach Wunsch verzichtet werden, sodass lediglich der gewohnte Genuss im Vordergrund steht. Doch das ist natürlich noch nicht alles. So bietet die E-Zigarette neben der Möglichkeit, dem Rauchen zu frönen, auch die Option, dabei verschiedene Genüsse zu erleben. Möglich machen dies die vielen verschiedenen Liquids, welche als Grundlage für die E-Zigarette dienen. Je nach Geschmack kann eine Zigarette so zum Beispiel feinen Schokoladengeschmack verströmen und vieles mehr. Langeweile kommt auf diese Weise garantiert nicht auf!

Kein Grund zur Aufregung
Neben dem gesundheitlichen Aspekt bietet die E-Zigarette auch noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Da diese für den Raucher keine gesundheitlichen Folgen hat, bleiben auch die Mitmenschen in der Umgebung von den negativen Folgen verschont. Zudem bietet die E-Zigarette auch die Möglichkeit, diese an Orten und Bereichen zu genießen, wo das Rauchen eigentlich verboten ist. So wird der Restaurantbesuch wieder zu einem richtig entspannenden und gemütlichen Erlebnis und selbst in öffentlichen Busen darf die E-Zigarette munter geraucht werden. Es zeigt sich also bereits, dass sehr viele Gründe für den Wechsel sprechen und so sollte jeder Raucher sich mit dem Gedanken tragen, auf die E-Zigarette umzusteigen. Schließlich sollte es einem die eigene Gesundheit und die anderer wirklich wert sein!