Die E-Zigarette bemühte im Oktober wieder einmal die Gerichte. In Frankfurt kam es zu einem Prozess gegen einen Händler für elektrische Zigaretten. Der Frankfurter Zoll konfiszierte im Dezember 2011 ein Paket an den Händler, das Liquids und Verdampfer enthielt, die dieser aus China bestellt hatte. Der Vorwurf lautete Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Der Händler wurde freigesprochen, eine endgültige Rechtssicherheit ist jedoch noch nicht gegeben.
Dient die elektrische Zigarette der Rauchentwöhnung?
Die E-Zigarette ist ein kleines elektronisches Gerät, das eine Flüssigkeit verdampft. Der Anwender atmet diesen Dampf ein und empfindet ihn sehr ähnlich wie herkömmlichen Zigarettenrauch. Das Liquid wird entweder als nikotinhaltige Variante oder ohne Nikotin angeboten. Obwohl die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, scheint der Dampf der E-Zigarette deutlich weniger gesundheitsschädlich als der Tabakrauch. Die Frage, die viele Gerichte in Deutschland beschäftigt, ist, ob die elektronische Zigarette als Genussmittel oder als Mittel zur Rauchentwöhnung einzustufen ist. Selbstverständlich kann die elektrische Zigarette dazu genutzt werden, um auf den Tabakrauch zu verzichten und anschließend auch das Nikotin zu ersetzen. Dennoch vertritt in Deutschland die Rechtsprechung bislang mehrheitlich die Meinung, dass der Gebrauch als Genussmittel bei der elektrischen Zigarette im Vordergrund steht. Diese Frage erscheint vielen Anwendern auf den ersten Blick belanglos, da sie sagen, dass die E-Zigarette sowohl als Genussmittel als auch als Mittel zur Rauchentwöhnung dienen kann. Doch ist die Unterscheidung in juristischem Sinne sehr wichtig. Ein Genussmittel kann in Deutschland ohne weitere Genehmigungen verkauft werden. Ein Mittel zur Rauchentwöhnung fällt hingegen unter das Arzneimittelgesetz und bedarf einer vorherigen Genehmigung. Um diese Genehmigung zu erhalten, sind Untersuchungen notwendig, die viele Jahre dauern können und hohe Kosten verursachen. Eine Einstufung als Arzneimittel würde bedeuten, dass die elektrische Zigarette für mehrere Jahre nicht mehr verkauft werden könnte, so lange, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. Da es nicht als sicher gilt, dass ein Händler die hohen Kosten für die Zulassung auf sich nehmen wird, ist es sogar möglich, dass die elektrische Zigarette für immer verschwindet. In Österreich beispielsweise sorgte genau diese Bestimmung dafür, dass dieses Gerät dort nicht verkauft werden darf.
Freispruch für den Angeklagten, aber dennoch keine Rechtssicherheit
In Deutschland ist die Einstufung der elektrischen Zigarette noch nicht eindeutig vorgenommen. Die meisten Gerichte entschieden jedoch bislang, dass es sich bei diesem Gerät um ein Genussmittel handle. Dennoch beschlagnahmte der Zoll in Frankfurt im vergangenen Dezember eine Lieferung an einen Händler und es kam zu einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Das Gericht in Frankfurt sprach den Angeklagten jedoch frei, sodass er keine rechtlichen Folgen zu befürchten hat und seine Lieferung endlich in Empfang nehmen kann. Das Gericht ermutigte den Angeklagten in der Urteilsverkündigung dazu, den Fall vor ein höheres Gericht zu bringen. Nur so kann endgültig Rechtssicherheit hergestellt werden, sodass die zahlreichen Prozesse endlich zu einem Ende kommen.