Die E-Zigarette kommt nicht aus der Presse heraus. Jetzt ist bekannt geworden, dass die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen Barbara Steffens für lange Zeit ein Rechtsgutachten geheim gehalten hat. Die Gesundheitsministerin hingegen bezieht sich auf eine vage Einschätzung von dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Farce geht weiter.
Kein Dampfen in Kneipen
Als das Rauchverbot für herkömmliche Zigaretten in Kneipen erlassen worden ist, erzürnte dies einige Gemüter. Es war für die passionierten Raucher eine Einschränkung in ihren Gewohnten. Viele verstanden nicht, warum Nikotinzigaretten verboten worden sind und das öffentliche Konsumieren von der Volksdroge Alkohol erlaubt bleibt. Mit dieser Entscheidung wurde sich jedoch zwangsläufig abgefunden. Um nicht vor der Kneipentür zu zittern, greifen daher viele leidenschaftliche Raucher zur E-Zigarette. Dadurch belästigten sie nicht ihre Umgebung und können entspannt in Bars das Dampfen genießen. Es schien der optimale Kompromiss für alle zu sein. In Nordrhein-Westfalen soll dies nun aber vorbei sein. Die Gesundheitsministerin Barbara Steffens, welche der Partei Die Grünen angehört, will ein totales Verbot für das Dampfen in Kneipen. Dies sehen die Experten einer bisher unveröffentlichten Studie ganz anders. Für sie darf das Genießen einer elektrischen Zigarette nicht mit dem Rauchen einer herkömmlichen Tabakzigarette gleichgesetzt werden. Diese Geschichte bekommt einen ironischen Charakter, wenn sich eine kleine aber wichtige Sache vor Augen geführt wird. So hat dieses Rechtsgutachten das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium selbst in Auftrag geben. Erst auf Druck der umstrittenen Piratenpartei geriet dieses Testat in die Hände der Landtagspräsidentin.
Eine Geheimniskrämerei aus gutem Grund
Die Ministerin hat für die Geheimniskrämerei gute Gründe. Zumindest trifft dies auf ihre Perspektive zu. So stehen die Resultate im Gutachten im Kontrast zu der Meinung Steffens zur E-Zigarette. Sie beruft sich lieber auf die Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewertung. Das ist der Ansicht, dass die elektrischen Zigaretten wie die gewöhnlichen Zigaretten in Kneipen verboten werden sollten. Als Grund gibt es an, dass die Kenntnisse über die von der E-Zigarette ausströmenden Stoffe zu gering seien. In dem bislang geheim gehaltenen Gutachten hingegen kommt das Gutachterteam Dahms/Fischer zu einem anderen Ergebnis. So gäbe es keine Erkenntnisse, dass der Dampf einer elektrischen Zigarette mit dem Rauch einer konventionellen Nikotinzigarette gleichgesetzt werden könnte. Der Gesetzgeber habe den Rauch von Tabakprodukten in Kneipen verboten, aber nicht den Dampf von elektronischen Zigaretten. Daher würde der Genuss von dieser alternativen Form des Rauchens nicht unter das „Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ fallen. Es ist daher leicht zu verstehen, warum Steffens dieses unliebsame Gutachten für lange Zeit in der Schublade aufbewahrte. Dies sollte sie nicht von ihrer Hetze gegen die elektrische Zigarette beeinträchtigen. Solch ein Vorgehen ist jedoch stark zu kritisieren. Um zu einer gerechten Entscheidung zu kommen, muss die Wahrheit schonungslos dargestellt werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Ministerin immer mehr Menschen mit ihrem Verhalten erzürnt. Insbesondere die Kneipenbesitzer und Dampfer sind verärgert.