Während viele Raucher heutzutage bereits auf die E-Zigarette schwören und ihre Glimmstängel gegen die elektrische Variante eingetauscht haben, wird nun an hessischen Schulen hart durchgegriffen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Auseinandersetzung zwischen Schule und E-Zigarettenraucher, nicht ausschließlich um Schüler. Es wurden vor allem Lehrer in die Schranken verwiesen. Denn während herkömmliche Tabak-Zigaretten, an der besagten hessischen Schule, bereits verboten waren, stiegen die Lehrer auf die E-Zigarette um. Doch auch dies wurde nun vom Gericht offiziell verboten. Ab sofort dürfen weder Schüler noch Lehrer auf dem Pausenhof und Schulgelände die elektrische Zigarette nutzen.
Am Gießener Verwaltungsgericht wurde der Fall verhandelt. Dabei hatte ein Schulleiter gegen die E Zigarettennutzung geklagt. Der Schulleiter hatte bereits zuvor die Nutzung auf dem Schulgelände untersagt. Gegenwind erhielt er von einem Lehrer, welcher aussagte, dass die EZigarette nicht unter das Nichtraucherschutz- und Schulgesetz fallen würde. Doch das Gießener Verwaltungsreicht bestätigte das Verbot des Schulleiters. Die Begründung zum Verbot lautete, dass das inhalieren durch die elektrische Zigarette ebenfalls im Sinne des Rauchens zu verstehen sei, und daher einen Verstoß gegen die Vorschrift darstelle.
Durch diese Entscheidung wurde nun wieder die lange gärende Diskussion aufgegriffen, ob das Rauchen der elektrischen Zigarette, tatsächlich dem Rauchen von herkömmlichen Tabak-Zigaretten gleich zu setzen ist. Dampfer der EZigarette wehren sich vehement dagegen, Nichtraucher hingegen sehen es als gleichwertig an.
Das Grundproblem ist, dass es innerhalb Deutschlands bisher noch keine einheitliche Lösung zum Thema Nichtraucherschutzgesetz und E-Zigarette gibt. Darüber hinaus ist die elektrische Zigarette noch nicht lange genug am Markt, als dass bestätigt werden könne, dass sie tatsächlich keine gesundheitlichen Auswirkungen auf den Dampfer und sein Umfeld selber hat. Was jedoch bereits von vielen Seiten klar ausgesagt wird ist, dass die elektrische Zigarette keinen unangenehmen Qualm abgibt und damit der Dampfer später auch nicht nach kaltem Zigarettenqualm riecht. Dies liegt in der technischen Begebenheit der E-Zigarette begründet. Diese wird über einen Verdampfer betrieben, welcher durch einen darunter liegenden Akku mit Strom versorgt wird. Drückt nun der Dampfer auf den Aktivierungsknopf, so entsteht Dampf. Dieser Dampf wird durch den Verdampfer erzeugt, welcher aus dem, in der elektrischen Zigarette enthaltenen Depot, eine geringe Menge Liquid erwärmt. Dieser Dampf wird dem Raucher dann zur Verfügung gestellt. Nach jedem Zug an der E Zigarette löst der Dampfer den Druck vom Knopf. So kann kein weiterer Dampf während der „Zugpause“ entstehen und abgeben werden. Durch den Dampf werden keine Stoffe wie Blausäure, Asche, Feinstaub oder Kohlenstoffmonoxid an den Raucher abgegeben. Jedoch gibt es die Liquids sowohl nikotinfrei wie auch in verschiedenen Stärken mit Nikotin angereichert.