Das Hin und Her mit dem Gesetz zur E-Zigarette

Darf er nun, oder darf er nicht? Diese Frage stellt sich fast jeder Dampfer mittlerweile. Wo ist die E-Zigarette denn nun erlaubt und an welche Gesetze oder Verbote muss sich der Dampfer konkret halten? Um ein wenig Licht in das große Dunkel rund um die Verwirrungen zur elektrischen Zigarette zu bringen, gibt es hier ein paar grundlegende Fakten zum Gebrauch der E-Zigarette.

Als das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft trat, passierte etwas: Viele Raucher der Tabak-Zigarette stiegen Bedingungslos auf die E Zigarette um. Diese war bislang nicht vom öffentlichen Rauchverbot betroffen. So konnte sie, da sie nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fiel, jederzeit genossen werden. Doch schon bald darauf kamen die ersten Verbote. In Zügen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in zahlreichen öffentlichen Gebäuden sowie in Flugzeugen verschiedener Airlines wurde auch der Konsum der elektrischen Zigarette konkret untersagt. Diese Verbote kann jeder aussprechen, der das Hausrecht besitzt. Auch ein Gastronom wäre in der Lage den Genuss der E Zigarette in seiner Lokalität konkret zu untersagen. Sofern ein solches explizites Verbot besteht und ersichtlich ist, sollte sich der Dampfer auch daran halten, denn ein Verstoß dagegen, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wie aber sieht die Gesetzeslage aus, wenn es keine konkreten Hinweise auf ein bestehendes Verbot gibt? Vernünftigerweise wäre es ratsam in diesen Fällen nachzufragen, ob die elektrische Zigarette verwendet werden darf. Oftmals erhalten dann Dampfer entsprechende Gegenfragen, um was es sich bei dem Gerät handelt. Auch in solch einem Gespräch lässt sich sicherlich schnell klären, ob der Zuständige damit einverstanden ist, dass die E-Zigarette gedampft wird, oder nicht.

Bundesweit gibt es bisher keine allgemeingültige und übergreifende Regelung, wann die E-Zigarette tatsächlich benutzt werden darf, und wann nicht. Es gibt jedoch unterschiedliche Gesetzeslagen in den Bundesländern. Wer also in Bayern wohnt, und nach Düsseldorf fahren möchte, sollte sich vorab kurz im Internet informieren, ob hier die gleichen Bestimmungen gelten wie in seinem Bundesland. In Nordrhein-Westfalen gelten nämlich strenge Bestimmungen bezüglich der E Zigarette. Auch wenn der Europäische Gerichtshof bereits erklärte, dass die E Zigarette nicht unter das Arzneimittelrecht fallen würde, und auch bislang kein Anlass gesehen würde, dass die elektrische Zigarette unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen würde, so sind die Länder bislang noch frei in ihrer Entscheidung darüber, welche Regelungen sie für ihr jeweiliges Bundesland wählen. Gut informiert ist also halb gewonnen, und so kann der Dampfer, der sich zuvor darüber informiert hat, wo er dampfen darf und wo nicht, beruhigt an seiner E Zigarette ziehen und diese in aller Ruhe genießen.